Anspruch auf Home-Office / Pflicht zum Home-Office in der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer?
Ein Anspruch auf Home-Office besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich nur, wenn eine vertragliche Regelung, z.B. im Arbeitsvertrag, existiert.
Ein Anspruch auf Home-Office besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich nur, wenn eine vertragliche Regelung, z.B. im Arbeitsvertrag, existiert.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) die Verbraucherrechte gestärkt und den Bundesgerichtshof ausgebremst. Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nunmehr auf Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nach Widerruf wieder zur Disposition stehen, da die nicht verbraucherfreundliche Auslegung des BGH vom EuGH nicht geteilt wird.
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