Anwalt Geldwäsche

Das Gefühl, als mittelständischer Unternehmer durch gesetzliche und behördliche Vorgaben, überreguliert zu werden, ist nachvollziehbar und verständlich. Das Geldwäschegesetz mit seinen hieraus resultierenden Pflichten verstärkt diese Annahme. Dies wird verbunden mit der Einschätzung von Unternehmern, zu diesem Thema als eine Art Hilfspolizist genutzt zu werden.

Auf der anderen Seite gibt es die Gefahr der Geldwäsche und hierzu ist Deutschland ein nicht unbedeutender Ort geworden. Zudem zu berücksichtigen ist, dass die Nichteinhaltung der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz mit Bußgeldern geahndet wird.

Ansprechpartner

Carsten Lange

Fachgebiete:
Sanierungsrecht und Insolvenzrecht
Mediation / Wirtschaftsmediation
Cooperative Praxis
Gründerberatung

Risikoeinschätzung und Vermeidung

Daher lautet unser Rat an Sie als Unternehmen: Nichts tun ist die ungünstigste Alternative.

Kommen Sie an diesen Stellen Ihren Pflichten nach, aber lassen Sie die Kirche im Dorf. Letzteres bedeutet, dass diese Pflichten jeweils an die Risikoeinschätzung und die Größe des Unternehmens anzupassen sind. Letztendlich ist der Grundbaustein die Risikoanalyse. Denn hieraus ergibt sich, inwieweit und welcher Intensität ein Risiko der Geldwäsche (überhaupt) in Ihrem Unternehmen vorhanden ist. Hierauf aufbauend kann sich dann die Frage stellen, mit welchen Massnahmen diesem Risiko zu begegnen ist. Je geringer das Risiko einzuschätzen ist, desto geringer müssen auch diese Maßnahmen zur Risikoverringerung sein.

Wir bieten Ihnen daher zu diesem Thema an, ein der Größe und den Strukturen Ihres Unternehmens angepasstes Konzept zur Einschätzung des Risikos der Geldwäsche und zur Vermeidung dieses Risikos und zu erstellen. Damit können Sie in mittelstandsgerechter Weise Ihren Verpflichtung nachkommen.

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