Anwalt Internationales Kaufrecht – AGB

Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG/Convention des Nations unies sur les contrats de vente internationale de marchandises, CVIM), auch als Wiener Abkommen vom 11. April 1980 bezeichnet, wurde mit Stand 16. Januar 2020 von mittlerweile 93 Staaten der Welt ratifiziert, darunter sämtlichen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Portugal und Malta (sowie Großbritannien).

China, Russland und die Vereinigten Staaten, um nur einige zu nennen, haben das UN-Kaufrecht ebenfalls ratifiziert. Das UN-Kaufrecht ist anwendbar auf grenzüberschreitende Kaufverträge über bewegliche Gegenstände zu gewerblichen Zwecken. Es ist eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Regelwerk im Bereich des internationalen Rechts. Richtig angewendet ist das UN-Kaufrecht ein sehr effektives Instrument im internationalen Handel. Wir empfehlen aufgrund unserer Praxiserfahrung in der Durchsetzung handelsrechtlicher Forderungen im Ausland, Kaufverträge nach Maßgabe dieses Rechtes abzuschließen.

Ansprechpartner

Guido Imfeld

Fachgebiete:
Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Belgisches Zivil- und Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediation und Cooperative Praxis

Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

Nachteile im Vergleich zum deutschen Recht des BGB und HGB können durch intelligente Vertragsgestaltung, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel, kompensiert werden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen. Im Bereich des internationalen Handels geben wir dem UN-Kaufrecht, angepasst auf die konkreten Bedürfnisse der Mandanten, den Vorzug vor dem reflexhaften Rückzug auf das unvereinheitlichte Heimatrecht. Dieser Ansatz ist dem Umstand geschuldet, dass effektive Haftungsbeschränkungen durch AGB im deutschen Recht so gut wie unmöglich sind.

Außerdem wissen wir aufgrund unserer täglichen Erfahrung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten, dass es ungleich einfacher ist, eine Forderung auf der Grundlage des UN-Kaufrechts vor einem ausländischen Gericht durchzusetzen als nach deutschem Recht. Effektive Absicherung Ihrer rechtlichen Position und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen stehen dabei im Fokus.

Systematische Prüfung vor Vertragsschluss

Effektive Absicherung Ihrer rechtlichen Position und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen stehen dabei im Fokus. Viele unserer langjährigen Mandanten lassen bereits ihre Verträge systematisch im Vorfeld prüfen. Vor allem geht es hierbei um die Frage der effektiven Haftungsbeschränkung. In manchen Rechtsordnungen, zum Beispiel im französischen Recht, besteht eine unwiderlegbare Vermutung der Kenntnis eines Mangels, im belgischen Recht eine widerlegbare Vermutung. Viele Haftungsbeschränkungen, die in gutem Glauben verhandelt wurde, erweisen sich so später als unwirksam. Der Aufwand einer Prüfung eines Vertrages vor dessen Abschluss ist ungleich geringer als die Rechtsverteidigung nach Abschluss eines suboptimalen Vertrags.

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