Carsten Lange

Carsten Lange

Über Carsten Lange

Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil
15 04, 2025

Home­of­fice in Bel­gi­en

Von , |2025-04-01T11:16:42+02:0015. April 2025|Standpunkte|

Die COVID-19-Pandemie hat die Arbeitsgewohnheiten des belgischen Arbeitnehmers erheblich verändert und das Homeoffice, ein bis dahin eher unauffälliges Arbeitsmodell, verbreitet. Für viele Arbeitnehmer, insbesondere für diejenigen, die nicht unmittelbar neben dem Arbeitsplatz wohnen, ist das Arbeiten im Homeoffice attraktiv.

8 04, 2025

Grün­dung einer Zweig­nie­der­las­sung oder Toch­ter­ge­sell­schaft in Bel­gi­en

Von , |2025-04-01T11:06:55+02:008. April 2025|Standpunkte|

Die Gründung oder Expansion eines Unternehmens in Belgien bietet spannende Möglichkeiten und eröffnet den Zugang zu einem dynamischen Markt. Ob Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründen möchten - jede Option hat ihre Vorzüge und Herausforderungen.

24 02, 2025

Strei­ti­ge Ver­bind­lich­kei­ten einer GmbH und die Insol­venz­grün­de

Von |2025-02-24T12:51:11+01:0024. Februar 2025|Standpunkte|

Dies ist eine unglückliche Situation für GmbH-Geschäftsführer und in diesem Zusammenhang ist so mehr oder weniger alles strittig, abgesehen von der Bildung von Rückstellungen und den Voraussetzungen hierfür.

14 08, 2024

Aus­schei­den als Geschäfts­füh­rer einer GmbH anstel­le not­wen­di­gen Insol­venz­an­tra­ges ist kei­ne Alter­na­ti­ve

Von |2024-09-17T11:18:57+02:0014. August 2024|Standpunkte|

Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.

24 05, 2024

Nega­ti­ve Kapi­tal­kon­ten bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten — mit insol­venz­recht­li­chem Bezug

Von , |2024-05-24T10:25:08+02:0024. Mai 2024|Standpunkte|

„Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.“

26 02, 2024

Beschrän­kung der Geschäfts­füh­rer­haf­tung wegen Insol­venz­ver­schlep­pung auf den Scha­den

Von |2024-02-26T15:57:11+01:0026. Februar 2024|Standpunkte|

Für Insolvenzverwalter ist die Geltendmachung eines Haftungsanspruches gegenüber der Geschäftsführung der insolventen Firma (§ 15b InsO) einfach darzulegen.

21 08, 2023

Ab 1. Sep­tem­ber: Es gilt wie­der der 12-mona­ti­ge Pro­gno­se­zeit­raum zur Über­schul­dungs­prü­fung

Von |2024-02-01T14:05:35+01:0021. August 2023|Standpunkte|

Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.

31 07, 2023

Der Man­dant in wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten — eine Erin­ne­rung für Steu­er­be­ra­ter

Von |2024-02-01T14:06:48+01:0031. Juli 2023|Standpunkte|

Die aktuellen Prognosen zeigen das Bild einer in diesem Jahr schrumpfenden deutschen Wirtschaft. Die Zeit der Liquiditätshilfen durch staatliche Coronahilfen und Coronakredite sind vorüber. Die Steuerberater werden die daraus resultierende wirtschaftliche Situation Ihrer Mandantin zukünftig im Zuge der Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse erkennen können.

4 01, 2023

Kün­di­gung bei Insol­venz des Ver­trags­part­ners: Ist die­se zuläs­sig?

Von |2024-02-01T14:10:14+01:004. Januar 2023|Standpunkte|

Eine hierzu getroffene Vereinbarung kann beispielsweise lauten: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt es, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.

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