Der der­zei­ti­ge Blick auf die zukünf­ti­ge wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung der Unter­neh­men ist not­wen­dig und zugleich schwie­rig.

I.

Die Umsatz­er­war­tun­gen für die nächs­ten Mona­te zu pro­gnos­ti­zie­ren ist für die meis­ten Unter­neh­men aktu­ell ein Blick in die Glas­ku­gel. Öffent­li­che Mit­tel zur Unter­stüt­zung der augen­blick­li­chen Liqui­di­täts­si­tua­ti­on sind bean­tragt bzw. kön­nen bean­tragt wer­den. Kurz­ar­beit ist bewil­ligt wor­den. Mit dem Finanz­amt und Lie­fe­ran­ten sowie Ver­mie­tern sind Stun­dun­gen ver­ein­bart bzw. wer­den ver­han­delt.

II.

Dies ist für vie­le Fir­men der Sta­tus quo und nun geht es wei­ter bzw. muss wei­ter­ge­hen — mit fol­gen­den The­men:

1. Eine stra­te­gi­sche Pla­nung für das Unter­neh­men: Die Aus­wir­kun­gen der soge­nann­ten Shut­down-Pha­se der letz­ten Wochen sind dar­in ein­zu­be­zie­hen. Für den Han­del wird es bei­spiels­wei­se bedeu­ten, einen höhe­ren Anteil des online-Geschäf­tes zukünf­tig ein­zu­be­zie­hen. Der Aspekt der loka­len Nähe wird für alle Unter­neh­men ein Argu­ment mit posi­ti­ver Aus­strah­lung gegen­über den Kun­den sein.

2. Eine Liqui­di­täts­pla­nung für das lau­fen­de Geschäfts­jahr ist — trotz schwer zutref­fen­der Pro­gno­sen — wei­ter­hin drin­gend erfor­der­lich. Sie muss dabei immer wie­der den neu­en Erkennt­nis­sen und Ent­wick­lun­gen ange­passt wer­den und wird daher einem stän­di­gen Ände­rungs­pro­zess unter­lie­gen.

3. Und eben­falls in die Über­le­gun­gen mit ein­zu­be­zie­hen ist die Fra­ge: Kann eine Insol­venz die wirt­schaft­lich sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein? Denn nur die aktu­el­le Liqui­di­tät zu sichern führt zu erhöh­tem Fremd­ka­pi­tal­an­teil und zukünf­tig zu beglei­chen­den Ver­bind­lich­kei­ten und kann daher nicht die allei­ni­ge Ziel­rich­tung sein.

An die­ser Stel­le kann ein Schul­den­schnitt ver­bun­den mit einem Sanie­rungs­kon­zept eine Lösungs­mög­lich­keit dar­stel­len und zudem ist zu die­ser The­ma­tik an die­ser Stel­le anzu­mer­ken: Aus­ge­setzt ist die Insol­venz­an­trags­pflicht nur unter der Vor­aus­set­zung, dass Aus­sich­ten bestehen, eine bestehen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit zu besei­ti­gen. Eine aktu­el­le Liqui­di­täts­pla­nung mit jeweils posi­ti­vem Ergeb­nis und posi­ti­ver Per­spek­ti­ve ist also auch wei­ter­hin not­wen­dig.

III.

In der Zusam­men­fas­sung bedeu­tet dies alles: Not­wen­di­ger und bedeut­sa­mer denn je — aber auch schwie­ri­ger in der Umset­zung — sind eine stra­te­gi­sche Pla­nung mit einer dar­aus fol­gen­den Liqui­di­täts­pla­nung unter Ein­be­zug einer recht­li­chen Bera­tung zu den mög­li­chen Hand­lungs­schrit­ten und Ergeb­nis­sen.

Für die Unter­stüt­zung bei der stra­te­gi­schen Pla­nung und die Erar­bei­tung einer Liqui­di­täts­pla­nung, resul­tie­rend aus ihrer Buch­hal­tung unter Ein­be­zug einer not­wen­di­gen recht­li­chen Bewer­tung steht Ihnen unse­re Kanz­lei mit der Exper­ti­se aller Rechts­ge­bie­te und einer betriebs­wirt­schaft­li­chen Bera­tung durch Steu­er­be­ra­ter und Insol­venz­rechts­spe­zia­lis­ten zur Ver­fü­gung.

Mel­den Sie sich zu der Fra­ge: „Wie geht es wei­ter?“ Ger­ne bei Herrn Rechts­an­walt Cars­ten Lan­ge unter lange@dhk-law.com oder Herrn Rechts­an­walt und Steu­er­be­ra­ter Chris­toph Schmitz-Schun­ken unter schmitz-schunken@dhk-law.com.

 

Cars­ten Lan­ge

Fach­an­walt für Insol­venz­recht

Fach­an­walt für Steu­er­recht

Chris­toph Schmitz-Schun­ken

Fach­an­walt für Steu­er­recht

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