Anwalt Internationales Recht

Der Fokus der Tätigkeit im internationalen Recht liegt bei uns im internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht, sowohl in der Beratung wie auch in der Prozessführung.

Mehr als zwanzig Jahre Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht und unser unternehmerisches Denken gewährleisten, dass Mandanten Chancen wahrnehmen und Risiken bewältigen können. Unsere Prozesserfahrung sorgt dafür, dass Ihre rechtliche Position auch im Konflikt bestmöglich durchgesetzt und verteidigt wird.

Ansprechpartner

Guido Imfeld

Fachgebiete:
Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Belgisches Zivil- und Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediation und Cooperative Praxis

Handelsvertreterrecht in der EU

Die erste, aber entscheidende Frage bei internationalen Rechtsfällen, die Berührung mit zwei oder mehreren Rechtsordnungen haben, ist diejenige des anwendbaren Rechts. Innerhalb der EU ist dies für vertragliche Ansprüche in der Rom I-Verordnung, für außervertragliche Ansprüche in der Rom II-Verordnung geregelt.

Handelsvertreter sind ein wichtiges Instrument für die Marktpräsenz eines Unternehmens im Ausland. Das Handelsvertreterrecht in der EU ist nationales Recht, das jedoch in der Umsetzung rechtskonform zur Handelsvertreterrichtlinie sein muss. Die Kenntnis der unterschiedlichen Ausgestaltungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen im Hinblick auf Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüche ist daher unabdingbar.

Neben dem Handelsvertreter ist der Vertragshändler die mit am häufigsten gewählte Alternative zur Herstellung der Marktpräsenz im Ausland. Vertragshändlerrecht ist weder international- noch europarechtlich vorgeprägt. Es gibt jedoch Länder wie z.B. Belgien, die anders als Deutschland spezifische und zwingende Regeln für den Handelsvertreter vorhalten und insbesondere einen Ausgleichsanspruch ähnlich wie bei dem Handelsvertreter vorsehen. Das deutsche Recht kennt in bestimmten Fällen bei dem Vertragshändler eine Analogie zum Handelsvertreterrecht. Im französischen Vertriebsrecht gibt es handelsrechtliche Vorschriften, die die Vertragsfreiheit bei der Kündigung massiv einschränken. Wir sind mit dem internationalen Vertragshändlerrecht vertraut.

Aufbau und der Begleitung von Franchisesystemen

Einschlägige Erfahrung haben wir auch im Aufbau und der Begleitung von Franchisesystemen und dem Direktvertrieb. Gerade hier gilt es, unterschiedliche Rechtsordnungen zu beachten, vor allem, wenn es um die vorvertraglichen Aufklärungspflichten geht. Die Protektion der gewerblichen Schutzrechte steht aber ebenso im Fokus wie die Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben im Bereich der Wettbewerbsverbote und des selektiven Vertriebs. Zuletzt müssen aufgrund der Ausrichtung auf eine fremde Rechtsordnung die dort zwingend anwendbaren Verbrauchervorschriften beachtet werden.

Sehr häufig sind Unternehmungen durch Produktions- oder Vertriebsgesellschaften im Ausland präsent, teilweise auch über unselbstständige Niederlassungen. Wir begleiten Sie bei der Etablierung ausländischer Betriebsstätten und der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Dazu verfügen wir über ein Netzwerk von Steuerberatern, Notaren und Personalbüros zur Begleitung der Auslandsaktivitäten unserer Mandanten. Aufgrund der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts in Mai 2019 und der Umsetzung der sog. Gründungstheorie ist Belgien ein sehr interessanter Standort für international operierende Unternehmen geworden.

Etablierung ausländischer Betriebsstätten und Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften

Sehr häufig sind Unternehmungen durch Produktions- oder Vertriebsgesellschaften im Ausland präsent, teilweise auch über unselbstständige Niederlassungen. Wir begleiten Sie bei der Etablierung ausländischer Betriebsstätten und der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Dazu verfügen wir über ein Netzwerk von Steuerberatern, Notaren und Personalbüros zur Begleitung der Auslandsaktivitäten unserer Mandanten. Aufgrund der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts in Mai 2019 und der Umsetzung der sog. Gründungstheorie ist Belgien ein sehr interessanter Standort für international operierende Unternehmen geworden.

Sehr häufig sind Unternehmungen durch Produktions- oder Vertriebsgesellschaften im Ausland präsent, teilweise auch über unselbstständige Niederlassungen. Wir begleiten Sie bei der Etablierung ausländischer Betriebsstätten und der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Dazu verfügen wir über ein Netzwerk von Steuerberatern, Notaren und Personalbüros zur Begleitung der Auslandsaktivitäten unserer Mandanten. Aufgrund der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts in Mai 2019 und der Umsetzung der sog. Gründungstheorie ist Belgien ein sehr interessanter Standort für international operierende Unternehmen geworden.

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