
Anwalt Internationales Recht
Der Fokus der Tätigkeit im internationalen Recht liegt bei uns im internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht, sowohl in der Beratung wie auch in der Prozessführung.
Mehr als zwanzig Jahre Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht und unser unternehmerisches Denken gewährleisten, dass Mandanten Chancen wahrnehmen und Risiken bewältigen können. Unsere Prozesserfahrung sorgt dafür, dass Ihre rechtliche Position auch im Konflikt bestmöglich durchgesetzt und verteidigt wird.
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Handelsvertreterrecht in der EU
Die erste, aber entscheidende Frage bei internationalen Rechtsfällen, die Berührung mit zwei oder mehreren Rechtsordnungen haben, ist diejenige des anwendbaren Rechts. Innerhalb der EU ist dies für vertragliche Ansprüche in der Rom I-Verordnung, für außervertragliche Ansprüche in der Rom II-Verordnung geregelt.
Handelsvertreter sind ein wichtiges Instrument für die Marktpräsenz eines Unternehmens im Ausland. Das Handelsvertreterrecht in der EU ist nationales Recht, das jedoch in der Umsetzung rechtskonform zur Handelsvertreterrichtlinie sein muss. Die Kenntnis der unterschiedlichen Ausgestaltungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen im Hinblick auf Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüche ist daher unabdingbar.
Aufbau und der Begleitung von Franchisesystemen
Einschlägige Erfahrung haben wir auch im Aufbau und der Begleitung von Franchisesystemen und dem Direktvertrieb. Gerade hier gilt es, unterschiedliche Rechtsordnungen zu beachten, vor allem, wenn es um die vorvertraglichen Aufklärungspflichten geht. Die Protektion der gewerblichen Schutzrechte steht aber ebenso im Fokus wie die Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben im Bereich der Wettbewerbsverbote und des selektiven Vertriebs. Zuletzt müssen aufgrund der Ausrichtung auf eine fremde Rechtsordnung die dort zwingend anwendbaren Verbrauchervorschriften beachtet werden.
Etablierung ausländischer Betriebsstätten und Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften
Sehr häufig sind Unternehmungen durch Produktions- oder Vertriebsgesellschaften im Ausland präsent, teilweise auch über unselbstständige Niederlassungen. Wir begleiten Sie bei der Etablierung ausländischer Betriebsstätten und der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Dazu verfügen wir über ein Netzwerk von Steuerberatern, Notaren und Personalbüros zur Begleitung der Auslandsaktivitäten unserer Mandanten. Aufgrund der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts in Mai 2019 und der Umsetzung der sog. Gründungstheorie ist Belgien ein sehr interessanter Standort für international operierende Unternehmen geworden.