Rechtsanwälte Steuerberater Aachen

 
DH&K Rechtsanwälte & Steuerberater

Als mittelständische Wirtschaftskanzlei in der Mitte Europas bieten unsere mehr als 18 Spezialisten nationale und internationale Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Das Ziel: „Sie langfristig und nachhaltig zu überzeugen.“

Unser Team kann alles. Außer Langeweile.

Wer Spaß an guten Ergebnissen hat, hat auch Spaß an Menschen, mit denen sie entstehen. Unsere Arbeitsatmosphäre und Teamstruktur lässt das zu. Was uns außerdem ausmacht und antreibt, finden Sie hier.

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Ihr Vorteil: unsere Spezialisierung.

Die Bandbreite unseres Tuns ist vielfältig. Und das jeweilige Spezialwissen tief verankert. Das ist die Substanz aus der heraus wir unser anspruchsvolles Klientel erfolgreich betreuen können.

Zu unseren Rechtsgebieten

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Wissen ist einer der Treibstoffe unserer Kanzlei. Erfahren Sie hier Wissenswertes und Aktuelles rund um die Rechtsberatung und unsere Kanzlei.

Recht der unerlaubten Handlungen
26.06.2026

Neue Spielregeln für „grüne" Werbung: Die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

Seit dem 19. Februar 2026 steht fest: Der deutsche Gesetzgeber hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch ein Drittes Änderungsgesetz grundlegend erweitert. Hintergrund ist die europäische Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, die unter dem Kürzel „EmpCo" bekannt geworden ist. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen und dem weit verbreiteten Phänomen des Greenwashings einen Riegel vorzuschieben. Was bedeutet das konkret? Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen mit ökologischen Vorzügen bewerben, müssen sich ab dem 27. September 2026 an deutlich verschärfte Anforderungen halten. Übergangsfristen oder Abverkaufsregelungen sieht das Gesetz nicht vor: wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert ab dem ersten Tag Abmahnungen und behördliche Maßnahmen.

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Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Die Kanzlei mit dem Anwalt Oedekoven haben mich in meinem Fall gegen meine Versicherung hervorragend unterstützt. Durch ihre professionelle und engagierte Arbeit konnte ich einen erfolgreichen Abschluss erzielen. Besonders beeindruckt hat mich Herr Oedekoven mit seiner tiefgreifenden Kompetenz im Versicherungsrecht. Die Kommunikation während des gesamten Prozesses war stets transparent und zeitnah. Ich fühlte mich zu jeder Zeit bestens beraten und vertreten. Absolut empfehlenswert — Dankeschön!
Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Hess, Frau Hinterleutner und seinem großartigen Team bedanken! Dank ihres Engagements, ihrer Kompetenz und ihrer hervorragenden Vorbereitung konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Vom ersten Gespräch an habe ich mich bestens beraten und unterstützt gefühlt. Alle Fragen wurden verständlich beantwortet, und ich wurde über jeden Schritt im Verfahren transparent informiert. Ein echtes Profi-Team – absolut empfehlenswert!

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