Anwalt Erbrecht und Vermögensnachfolge

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten der Vermögensnachfolge vor und nach Eintritt des Erbfalls. Sei es, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse für den Erbfall durch letztwillige Verfü­gung regeln wollen oder sei es, dass Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten.

Auch für eine umfassende Beratung und Vertretung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung.

Die Expertise unserer im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge tätigen Rechtsanwälte erstreckt sich neben den erbrechtlichen Kenntnissen auch auf die erforderlichen Kompetenzen in den übergreifenden Rechtsgebieten des Familien-, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuerrechts.

Ansprechpartner

Dr. Jörg Wernery

Fachgebiete:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Vermögensnachfolge und Stiftungen
Vertragsgestaltung

Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)

Wir entwerfen und gestalten gemeinsam mit Ihnen letztwillige Verfügungen (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge), die auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen zur Erbfolge und zu weiteren begleitenden Verfügungen, wie etwa Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnungen oder Rechtswahl bei Gestaltungen mit internationalem Bezug. Schließlich entwerfen wir für Sie flankierende erbrechtliche Vereinbarungen, wie z.B. Pflichtteilverzichtsverträge.

Vorweggenommene Erbfolge und lebzeitige Schenkungen

Wir beraten und unterstützen Sie bei Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge und ge­stalten gemeinsam mit Ihnen Schenkungsverträge zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen.

Unternehmensnachfolge und generationsübergreifende Vermögensnachfolge

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuell gestaltete Lösungen für die Unternehmens­nachfolge und Konzepte zur generationenübergreifenden Vermögensnachfolge, etwa durch vermögensverwaltende Familiengesellschaften. So können familiäre Konflikte gelöst oder vermieden werden.

 

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder lebzeitigen Übertragungsverträgen beraten wir Sie auch in erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Fragen. Wir entwickeln steueroptimierte Lösungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.

Beratung und Vertretung nach dem Erbfall

Auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend, etwa bei Streitig­keiten unter Miterben, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nebst Gestaltung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, bei Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Geltendmachung bzw. Erfüllung von Pflichtteilansprüchen. Selbstverständlich gehört auch Ihre gerichtliche Vertretung zu unserem Leistungsangebot, sei es in Erbscheinerteilungsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichteilansprüchen.

Direkt in Kontakt treten

Sie mögen es gerne persönlich und direkt? Umso besser. Hier können Sie sofort Verbindung mit uns aufnehmen. Das ganze Team freut sich darauf.