
Anwalt Erbrecht und Vermögensnachfolge
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten der Vermögensnachfolge vor und nach Eintritt des Erbfalls. Sei es, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse für den Erbfall durch letztwillige Verfügung regeln wollen oder sei es, dass Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten.
Auch für eine umfassende Beratung und Vertretung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung.
Die Expertise unserer im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge tätigen Rechtsanwälte erstreckt sich neben den erbrechtlichen Kenntnissen auch auf die erforderlichen Kompetenzen in den übergreifenden Rechtsgebieten des Familien-, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuerrechts.
Ansprechpartner
Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
Wir entwerfen und gestalten gemeinsam mit Ihnen letztwillige Verfügungen (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge), die auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen zur Erbfolge und zu weiteren begleitenden Verfügungen, wie etwa Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnungen oder Rechtswahl bei Gestaltungen mit internationalem Bezug. Schließlich entwerfen wir für Sie flankierende erbrechtliche Vereinbarungen, wie z.B. Pflichtteilverzichtsverträge.


Vorweggenommene Erbfolge und lebzeitige Schenkungen
Wir beraten und unterstützen Sie bei Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge und gestalten gemeinsam mit Ihnen Schenkungsverträge zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen.
Unternehmensnachfolge und generationsübergreifende Vermögensnachfolge
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuell gestaltete Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Konzepte zur generationenübergreifenden Vermögensnachfolge, etwa durch vermögensverwaltende Familiengesellschaften. So können familiäre Konflikte gelöst oder vermieden werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder lebzeitigen Übertragungsverträgen beraten wir Sie auch in erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Fragen. Wir entwickeln steueroptimierte Lösungen sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
Auch nach Eintritt eines Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend, etwa bei Streitigkeiten unter Miterben, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften nebst Gestaltung von Erbauseinandersetzungsvereinbarungen, bei Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Geltendmachung bzw. Erfüllung von Pflichtteilansprüchen. Selbstverständlich gehört auch Ihre gerichtliche Vertretung zu unserem Leistungsangebot, sei es in Erbscheinerteilungsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichteilansprüchen.