Anwalt Restrukturierung, Insolvenz und Sanierung von Unternehmen

Eine Krise eines Unternehmens ist zumeist frühzeitig erkennbar. Je eher der Unternehmer darauf reagiert, desto größer ist sein Handlungsspielraum – oder umgekehrt betrachtet: Mit zunehmender Dauer einer wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens reduziert sich die Möglichkeit, gegenzusteuern.

Ansprechpartner

Carsten Lange

Fachgebiete:
Sanierungsrecht und Insolvenzrecht
Mediation / Wirtschaftsmediation
Cooperative Praxis
Gründerberatung

Krise als Chance wahrnehmen

Begreifen Sie die Krise daher als Chance, bestehende Probleme zu lösen. Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen

  • durch betriebswirtschaftliche Analysen
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.

Internes und externes Vertrauen als Grundvoraussetzung

Grundvoraussetzung für eine Sanierung ist dabei, dass das Unternehmen weiterhin über internes Vertrauen (gegenüber Mitarbeitern) und externes Vertrauen (gegenüber Gläubigern) verfügt. Anderenfalls ist die Bereitschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles mit Ihren Verhandlungspartnern nicht möglich. Transparenz ist daher eine der Grundvoraussetzungen im Rahmen einer Sanierung, die es zu erfüllen gilt und die wir daher als Leitmotiv unseres Handels sehen.

Änderung des Insolvenzrechtes

Ist eine Insolvenz unvermeidbar, bietet die seit März 2012 erfolgte Änderung des Insolvenzrechtes (in Form des ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) positive Aspekte für die zu sanierenden Unternehmen durch

  • die Vereinfachung des Zuganges zur Möglichkeit der Eigenverwaltung
  • sowie den Ausbau und die Straffung eines Insolvenzplanverfahrens.

Gerne sind wir auch bereit, Sie im Zuge des Insolvenzantrages mit dem Ziel zu beraten, die Vorteile von gesetzlichen Änderungen zu Ihren Gunsten mit umzusetzen.

Direkt in Kontakt treten

Sie mögen es gerne persönlich und direkt? Umso besser. Hier können Sie sofort Verbindung mit uns aufnehmen. Das ganze Team freut sich darauf.