Anwalt WEG-Recht

Der Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes ist nach juristischen Maßstäben ein recht junges Rechtsgebiet, da es  erst nach dem 2. Weltkrieg entstand. Da das Hauptregelwerk, das Wohnungseigentumsgesetz – WEG – nur knapp 60 Paragrafen aufweist, ist dieses Rechtsgebiet geprägt von Richterrecht und Rechtsprechung.

Ansprechpartner

Alexander Hess

Fachgebiete:
Strafrecht
Gewerbliches und Privates Mietrecht
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Bianca M. Janßen

Fachgebiete:
Bankrecht
Immobilienrecht
Gewerbliches und Privates Mietrecht
WEG-Recht
Vertragsrecht

Beratung im Themenkomplex WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetzes regelt die Rechte der Eigentümer untereinander und die Rechte der Verwaltung. Aufgrund der sehr knappen Ausgestaltung und des großen Einflusses der Gerichte in diesem Gebiet, ist eine Beratung in vielfacher Hinsicht erforderlich und sinnvoll. Denn auch im Wohnungseigentumsrecht gibt es etliche Themenkomplexe, die auf den ersten Blick wenig durchschaubar erscheinen.

Beratung bereits vor Kauf oder Verkauf

Im Wohnungseigentumsrecht beginnt die Beratung sinnvollerweise bereits vor Kauf oder Verkauf der Eigentumswohnung und der entsprechenden Vertragsgestaltung. Beratung ist insbesondere erforderlich

  • bei der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum,
  • bei baulichen Veränderungen innerhalb der Wohnungeigentumsanlage,
  • im Beschlussanfechtungsverfahren,
  • bei Instandhaltungsmaßnahmen, bei Auseinandersetzung oder Vertretung von Wohnungseigentumsverwaltungen,
  • bei Instandhaltungsmaßnahmen, Wohngeldverfahren, Eigentümerversammlungen usw.

Demokratische Entscheidungsfindung

Wir bieten in diesem Bereich schnellen und kompetenten Rat, da gerade das Zusammenspiel der Wohnungseigentümer oft problematisch ist. Denn jede Partei vertritt sowohl eigene, als auch gemeinschaftliche Interessen. Bei der demokratischen Entscheidungsfindung ist zu berücksichtigen, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann muss eine sogenannte Beschlussanfechtungsklage bereits innerhalb eines Monats erhoben werden.

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