Anwalt Medizinrecht

Wir sind für Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser und Privatkliniken, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Apotheken, tätig und beraten diese Leistungserbringer in den sich permanent ändernden rechtlichen Fragestellungen der vertragsärztlichen Versorgung, des Zulassungsrechts, des ärztlichen Berufs- und Standesrechts oder des Krankenhausrechts.

Ansprechpartner

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Dr. Jörg Wernery

Fachgebiete:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Vermögensnachfolge und Stiftungen
Vertragsgestaltung

Alexander Hess

Fachgebiete:
Strafrecht
Gewerbliches und Privates Mietrecht
Spanisches Wirtschaftsrecht
Mediation

Verträge und Gesellschaftsrecht

Komplexe Verträge oder gesellschaftsrechtliche Probleme bei der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ lösen wir im Rahmen einer individuellen Vertragsgestaltung und richten uns nach den Zielen und Interessen unserer Mandanten. Bei Vertragsverhandlungen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten beim Einstieg in eine bestehende Praxis, eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein bestehendes MVZ. Wir beraten und begleiten auch den Ausstieg aus einer bestehenden Zusammenarbeit. Dies kann im Rahmen einer »klassischen« anwaltlichen Vertretung oder im Rahmen eines Mediationsverfahrens geleistet werden.

Vertragsarztrecht

Bei nahezu allen Vorhaben muss neben der vertraglichen Situation auch das »Vertragsarztrecht« berücksichtigt werden. Wir kümmern uns um die notwendigen Zulassungsverfahren und Genehmigungen beim Zulassungsausschuss, um die vertragsärztliche Zulassung, die Genehmigung Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft oder Ihres MVZ, Jobsharing oder die Beschäftigung von angestellten Ärzten/Zahnärzten.

Erfahrungen und hohe Expertise bestehen beispielsweise für die Beratung bei:

  • Niederlassungsberatung für Mediziner
  • Praxiskauf und Praxisübergabe
  • Übernahme oder Gründung einer Apotheke
  • Gründung von (lokalen und überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften
  • Vertragsgestaltung für Medizinische Versorgungszentren
  • Gestaltung des Mietvertrages für Praxen, MVZ oder Apotheken
  • Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
  • Übernahme von Krankenhäusern, Korporationen verschiedener Krankenhäuser und  gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung von Krankenhausträgern
  • Gestaltung von Vereinbarungen bei Ausscheiden aus einer BAG/einem MVZ
  • Beilegung innerbetrieblicher Konflikte oder Konflikten auf Gesellschafterebene durch Mediation

Arbeitsrecht und Steuer(straf)recht

Zugleich stehen wir als spezialisierte Ansprechpartner auch für arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung, sei es die arbeitsrechtliche Beratung von Praxen, MVZ oder auch Krankenhäusern oder die Erstellung von Arbeitsverträgen und Chefarztverträgen.

Steuerrechtliche Fragestellungen klären wir in enger Abstimmung gemeinsam mit Ihren steuerlichen Beratern. Sofern nötig, übernehmen wir auch die qualifizierte Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren.

Auch in berufsrechtlichen und standesrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Mediziner vor den Disziplinarausschüssen, Berufsgerichten, Kammern und gegenüber der kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung.

Direkt in Kontakt treten

Sie mögen es gerne persönlich und direkt? Umso besser. Hier können Sie sofort Verbindung mit uns aufnehmen. Das ganze Team freut sich darauf.