Sprechen Sie nicht mit einem Notar – es sei denn, er ist der Ihre!

Von |2022-04-28T10:36:35+02:0021. Februar 2022|Standpunkte|

Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des OLG Celle ist es zulässig, einen dem Notar telefonisch mitgeteilten Änderungswunsch einer Urkunde als kostenpflichtigen Auftrag zur Erstellung einer geänderten Urkunde zu verstehen. Daraus folgt wiederum die Möglichkeit, diesen Auftrag auch abzurechnen.