Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bietet finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Wenn Sie berufsunfähig werden, zahlt die BU-Versicherung eine monatliche Rente, die im Voraus festgelegt wird.

Statistiken zeigen, dass etwa jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet indes nur einen sehr begrenzten Schutz und ist zudem oft deutlich niedriger als das bisherige Einkommen. Ohne eine BU-Versicherung könnten Sie daher bei Berufsunfähigkeit vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten stehen, die Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie bedrohen könnten.

Wenn Sie Hauptverdiener in Ihrer Familie sind oder keine anderen finanziellen Rücklagen haben, ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit besonders wichtig.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist also eine wichtige Absicherung gegen das finanzielle Risiko, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten zu können. Beim Abschluss einer BU-Versicherung gibt es jedoch einige Stolperfallen, die man beachten sollte.

So müssen Sie beim Abschluss der Versicherung Gesundheitsfragen beantworten. Es ist sehr wichtig, diese Fragen ehrlich und vollständig zu beantworten. Unwahrheiten oder Auslassungen stellen eine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Versicherungsunternehmen dar. Diese wiederum können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Eine Obliegenheit bezeichnet die Pflicht des Versicherungsnehmers, bestimmte Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben oder bestimmte Handlungen durchzuführen oder zu unterlassen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können solche Obliegenheitsverletzungen den Anspruch auf die versicherte Leistung gefährden oder reduzieren.
In der BU-Versicherung können folgende Obliegenheitsverletzungen vorkommen:

Bei einer BU-Versicherung müssen vor dem Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese sind erforderliche, damit der Versicherer das zu versichernde Risiko einer Berufsunfähigkeit bewerten kann. Die Gesundheitsfragen sind Grundlage der Entscheidung des Versicherers, ob überhaupt ein Versicherungsvertrag angeboten wird. Werden hierbei bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht, kann dies als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.

Alle relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vorerkrankungen müssen dem Versicherer korrekt und vollständig mitgeteilt werden. Unterlassene oder falsche Angaben können zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrags führen.

Kommt der Versicherungsvertrag zustande, so enden die Obliegenheit Pflichten nicht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer beispielsweise dann alle relevanten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig offenlegen. Dies betrifft beispielsweise den genauen Krankheitsverlauf, die behandelnden Ärzte oder die aktuelle berufliche Situation. So müssen etwaige Atteste, Gutachten oder ärztliche Berichte zur Verfügung gestellt werden.

Aber auch nach dem Versicherungsfall bestehen ebenfalls Obliegenheitspflichten. Wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verbessert und dies nicht dem Versicherer mitgeteilt wird, kann dies ebenfalls als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.
Nimmt der Versicherte seine berufliche Tätigkeit wieder auf oder übt eine andere Tätigkeit aus, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jede Obliegenheitsverletzung automatisch zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Die Konsequenzen hängen oft von der Schwere und den Umständen der Verletzung ab. Im Zweifelsfall ist eine rechtliche Beratung erforderlich, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

Sind Sie Selbstständig, so ergeben sich in der BU-Versicherung zusätzliche besondere Aspekte, die berücksichtigt werden sollten:
Für Selbständige ist es besonders wichtig, auf eine präzise Definition der Berufsunfähigkeit zu achten. Einige Tarife definieren Berufsunfähigkeit als die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuführen. Gerade die Beschreibung dieses zuletzt ausgeübten Berufs ist allerdings bei dem häufig breit gefächerten Aufgabengebiet von Selbstständigen schwer zu definieren.

Wenn ein Selbständiger aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls teilweise arbeitsunfähig ist, aber das Unternehmen dank Mitarbeiter oder anderer Strukturen weiterlaufen kann, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen. Hierbei ist es wichtig, die Bedingungen des Vertrags genau zu prüfen.

Selbständige haben oft ein schwankendes Einkommen. Es ist wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen, die den Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit sichert. Eine Nachversicherungsgarantie kann hilfreich sein, um die Versicherungssumme einem später ansteigenden Einkommen anzupassen.

Für bestimmte selbständige Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte, kann es sinnvoll sein, eine Klausel zu Infektionskrankheiten in den Vertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass die BU auch leistet, wenn man aufgrund einer Ansteckungsgefahr seinen Beruf nicht mehr ausüben darf.

Schließlich muss bei Selbständigen auf die passende Laufzeit des Vertrages geachtet werden. Selbständige gehen oft später in Rente als Angestellte. Es ist daher sinnvoll, auf das Endalter des BU-Vertrags zu achten, um nicht vor dem tatsächlichen Rentenalter ohne Schutz dazustehen.

Der Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit ist eine wesentliche Absicherung für I und Ihre Familie. Gerne beraten wir vor dem Antrag auf BU-Leistungen und geben Hilfestellungen für die Beantragung der Leistungen. Natürlich stehen wir auch an Ihrer Seite, sollte Ihr Versicherer die beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen.

Über den Autor

  • Thomas Oedekoven

    Thomas Oedekoven ist zugelassen als Rechtsanwalt seit 2000 und Fachanwalt für Medizinrecht, Sozialrecht und für Versicherungsrecht. Zum Anwaltsprofil