Praxisübernahme in zwei Stufen: 50‑%‑Einstieg, spätere Vollübernahme, Kaufpreisvarianten und die Schenkungsteuer-Falle
Der Einstieg einer Kollegin oder eines Kollegen in eine bestehende Arztpraxis ist ein großer Schritt – fachlich, wirtschaftlich und rechtlich. Häufig ist ein zweistufiges Modell gewünscht: Zunächst der Erwerb von 50 % der Einzelpraxis und die gemeinsame Fortführung der bisherigen Einzelpraxis in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG/GbR), um sodann später die weiteren 50 % der Praxis zu übernehmen.