Wir freuen uns Frau Rechtsanwältin Bader ganz herzlich zum Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht gratulieren zu dürfen!

 

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat Frau Rechtsanwältin Bader zum 30.06.2022 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Informationstechnologierecht“ zu führen. Damit komplettiert sie als erste Fachanwältin für IT-Recht in unserer Kanzlei unser langjähriges Team IT-Recht neben Herrn Kollegen Joachim Nellissen und Frau Kollegin Dr. Vera I. Gronen.

 

„Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin beschäftige ich mich hauptsächlich mit dem IT-Recht. Neben vielen mittelständischen Mandaten betreue ich dabei auch liebend gerne Tech-Startups. Sozusagen von der Gründung, über Proof of Concept bis zum Abschluss des ersten IT-Projektvertrages und darüber hinaus. Der Austausch mit den jungen, hungrigen Gründerinnen und Gründern bereitet mir sehr viel Freude und motiviert mich jeden Tag aufs Neue. Ich freue mich sehr, dass die Rechtsanwaltskammer Köln mein erlerntes und geprüftes Theoriewissen gemeinsam mit meiner Berufserfahrung nun dazu veranlasst haben, meine Expertise offiziell zu bestätigen.“

 

Melden Sie sich bei entsprechendem Beratungsbedarf gerne bei Frau Rechtsanwältin Bader unmittelbar unter bader@dhk-law.com oder telefonisch über ihre Mitarbeiterin, Frau Bur, unter der Telefonnummer 0241/94621-128.

Über den Autor

  • Thomas Oedekoven

    Thomas Oedekoven ist zugelassen als Rechtsanwalt seit 2000 und Fachanwalt für Medizinrecht, Sozialrecht und für Versicherungsrecht. Zum Anwaltsprofil