In einem richtungsweisenden Entscheid von 2008 hatte das Schweizerische Bundesgericht erstmals entschieden, dass ein exklusiver Vertragshändler unter bestimmten Umständen bei Beendigung des Vertriebsvertrages zwingend einen Ausgleichsanspruch hat.
In einem richtungsweisenden Entscheid von 2008 hatte das Schweizerische Bundesgericht erstmals entschieden, dass ein exklusiver Vertragshändler unter bestimmten Umständen bei Beendigung des Vertriebsvertrages zwingend einen Ausgleichsanspruch hat.