Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Für Insolvenzverwalter ist die Geltendmachung eines Haftungsanspruches gegenüber der Geschäftsführung der insolventen Firma (§ 15b InsO) einfach darzulegen.
Für Insolvenzverwalter ist die Geltendmachung eines Haftungsanspruches gegenüber der Geschäftsführung der insolventen Firma (§ 15b InsO) einfach darzulegen.
Die schnell durchgeführte Zwangsvollstreckung bleibt ein guter Rat für [...]
Der Wortlaut der betreffenden Stelle im Gesetz (§ 64 [...]