Coro­na-Virus: Auf­at­men für Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de — Die Insol­venz­an­trags­pflicht wird aus­ge­setzt!

Von |2020-03-19T18:16:05+01:0019. März 2020|COVID-19, Standpunkte|

Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums soll die Aussetzung der Antragspflicht vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können. Die Regierung möchte verhindern, dass bisher gesunde Unternehmen und Arbeitsverhältnisse durch die Covid-19 Epedemie in Gefahr geraten.