Alle Beiträge von Florian Wrona
Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?
Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Asset Deal aus der Insolvenz – auch bezeichnet als übertragende Sanierung: Was hat der Erwerber dabei zu beachten?
Als übertragende Sanierung wird es in einem Insolvenzverfahren bezeichnet, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte an einen Erwerber verkauft, der dann den Geschäftsbetrieb auf dieser Grundlage fortführt.
Transportrecht
Kühlkette im Transport: Wer trägt das Risiko bei Temperaturabweichungen?
Für viele mittelständische Unternehmen, die temperatursensible Güter wie Medikamente, Lebensmittel oder Chemikalien transportieren lassen, stellt die Sicherstellung einer ununterbrochenen Kühlkette eine zentrale unternehmerische Herausforderung dar.
Das Jahresende und die Planzahlen des Unternehmens für das neue Jahr
Mit dem Ende eines Jahres verbunden ist der Blick auf das nächste Jahr und damit bei Unternehmen die wirtschaftliche Planung für das kommende Jahr zu Umsatz, Kosten, Rentabilität und Liquidität als einige beispielhaft benannten Rechengrößen.
Alleinverdienender Ehepartner in der Insolvenz und finanziertes gemeinsames Miteigentum
Wer als alleinverdienender Ehepartner in die Insolvenz rutscht und gemeinsam finanziertes Wohneigentum besitzt, steht oft vor unerwarteten Risiken. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, wie schnell alltägliche Tilgungszahlungen als unentgeltliche Leistungen gewertet werden können.
Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters
Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.
Kündigung eines Kontokorrentvertrags – Das sollten Unternehmen wissen
Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank ist ein Eckpfeiler erfolgreicher Unternehmensführung. Gerade der Kontokorrentkredit – also der flexible Rahmenkredit mit variabler Ausschöpfung und Verzin¬sung – spielt für Liquidität und Handlungsfähigkeit vieler mittelständischer Betriebe eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Bank diesen Kontokorrentvertrag kündigen kann – und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten sollte.
Kündigung eines Kontokorrentvertrags – Das sollten Unternehmen wissen
Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank ist ein Eckpfeiler erfolgreicher Unternehmensführung. Gerade der Kontokorrentkredit – also der flexible Rahmenkredit mit variabler Ausschöpfung und Verzin¬sung – spielt für Liquidität und Handlungsfähigkeit vieler mittelständischer Betriebe eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Bank diesen Kontokorrentvertrag kündigen kann – und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten sollte.
Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter
Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.
BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber
Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.