Alle Beiträge von Florian Wrona
Kündigung eines Kontokorrentvertrags – Das sollten Unternehmen wissen
Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank ist ein Eckpfeiler erfolgreicher Unternehmensführung. Gerade der Kontokorrentkredit – also der flexible Rahmenkredit mit variabler Ausschöpfung und Verzin¬sung – spielt für Liquidität und Handlungsfähigkeit vieler mittelständischer Betriebe eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Bank diesen Kontokorrentvertrag kündigen kann – und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten sollte.
Kündigung eines Kontokorrentvertrags – Das sollten Unternehmen wissen
Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Bank ist ein Eckpfeiler erfolgreicher Unternehmensführung. Gerade der Kontokorrentkredit – also der flexible Rahmenkredit mit variabler Ausschöpfung und Verzin¬sung – spielt für Liquidität und Handlungsfähigkeit vieler mittelständischer Betriebe eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Bank diesen Kontokorrentvertrag kündigen kann – und wie sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten sollte.
Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter
Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.
BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber
Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.