Rechtsaktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter
Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.
Carsten Lange, Florian Wrona
Steuerliche Anreize für grüne Investitionen: Die Empfehlung der EU-Kommission zum Clean Industrial Deal – Chancen und Hinweise für mittelständische Unternehmen
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren Mitgliedstaaten eine wegweisende Empfehlung vorgelegt: Steuerliche Anreize sollen künftig gezielt Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie fördern. Kernelement ist der sogenannte „Clean Industrial Deal“, der darauf abzielt, Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Prozesse zu unterstützen – und gleichzeitig europäische Industrie und Mittelstand wettbewerbsfähig und zukunftsstark aufzustellen.
Christoph Schmitz-Schunken
Unzulässige Werbung mit Preisermäßigungen – Leitlinien für Unternehmen nach aktuellem BGH-Urteil
Preisaktionen und Rabatte sind im Einzelhandel ebenso wie im Online-Handel seit jeher ein bewährtes Mittel, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu fördern. Doch mit der Gestaltung von Preisermäßigungen geht eine erhebliche rechtliche Verantwortung einher. Insbesondere nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24) ist klar: Wer Preisvorteile bewirbt, muss strenge Transparenzanforderungen beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und Wege aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssicher agieren können.
Sina Bader
Praxisübernahme in zwei Stufen: 50‑%‑Einstieg, spätere Vollübernahme, Kaufpreisvarianten und die Schenkungsteuer-Falle
Der Einstieg einer Kollegin oder eines Kollegen in eine bestehende Arztpraxis ist ein großer Schritt – fachlich, wirtschaftlich und rechtlich. Häufig ist ein zweistufiges Modell gewünscht: Zunächst der Erwerb von 50 % der Einzelpraxis und die gemeinsame Fortführung der bisherigen Einzelpraxis in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG/GbR), um sodann später die weiteren 50 % der Praxis zu übernehmen.
Thomas Oedekoven
Erbmediation: Streit ums Erbe einvernehmlich lösen
Kommt es zum Erbfall, sind die Herausforderungen selten nur rechtlicher Natur. Oft treten zwischen Angehörigen Spannungen auf, die weit über die eigentlichen Vermögensfragen hinausreichen. Unerklärte Erwartungen, Rivalitäten oder Unsicherheiten in Erbengemeinschaften können schnell zu ernsthaften Konflikten führen.
Uta Rodler