Start-up Auszeichnungen, Sozialunternehmer und staatliche Förderungen: Was haben sie gemeinsam?

Die Benennung dieser Themen klingt zusammengewürfelt. Sie hat einen verbindenden Hintergrund, den ich nachfolgend aus meinem Blickwinkel als Insolvenzverwalter und Berater im Insolvenzrecht erläutern möchte.

Zunächst ist im ersten Schritt festzustellen, dass diese in der Überschrift genannten Themen jeweils positiv zu bewerten sind, denn:

  • Start-up Gründer erhalten durch eine Auszeichnung eine Bestätigung ihres Engagements,
  • Sozialunternehmer erbringen mit ihrer selbständigen Tätigkeit einen Mehrwert für unsere Gesellschaft
  • und staatliche Förderungen helfen, dass das damit bezweckte Ziel erreicht werden kann.

Neben diesen positiven Effekten können sich negative mittelbare Folgen einstellen, die möglicherweise unerkannt bleiben. Und darin kann dann eine Ursache für einen späteren Insolvenzeintritt liegen. Denn:

  • als Start-up Unternehmer ausgezeichnet zu werden kann nicht nur die Unternehmensidee und ihre Umsetzung bestätigen, sondern auch dazu führen, dass „zweifelnde Umstände“ aus dem Blick geraten. Alles ist rosa-rot, wird gelobt und man verliert den Blick auf das, was korrigiert oder anders umgesetzt werden müsste als bisher.
  • Als Sozialunternehmer bestätigt einen der Zweck der unternehmerischen Tätigkeit und dies wird durch die Umgebung, in der man aktiv ist, bestärkt. Hierdurch kann es in den Hintergrund der Wahrnehmung treten, dass unabhängig davon, wie ethisch wertvoll die erbrachte Arbeit auch ist, mit dem betriebswirtschaftlichen Handwerkszeug gearbeitet werden muss und sich damit Fragen der notwendigen Liquidität und des Controllings etc. stellen und darauf reagiert werden muss.
  • Und das dritte „denn“: staatliche Förderungen gewähren zeitlich begrenzt für deren Laufzeit eine Pufferzone. Jeder, der sie erhält, muss sich im Klaren sein, dass ihm durch die Förderung Zeit gewährt wird, an deren Ende sich die Unternehmung ohne diese Förderung tragen muss.

Diese drei vorgenannten Aspekte sind mir von Betroffenen als das benannt worden, was sie im relevanten Zeitpunkt, zu dem Erkenntnis und Handeln noch möglich waren, nicht erkannt haben.

Was ich Ihnen hiermit zum Ausdruck bringen möchte, ist das, was auch als die „zwei Seiten einer Medaille“ benannt wird. Jeder von uns hat unterschiedliche Themen, zu denen die Gefahr besteht, abgelenkt oder in gewisser Weise geblendet zu werden. Dieses Risiko kann jeder dadurch eingrenzen, dass er sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nicht nur mit Personen umgibt, mit denen er sich regelmäßig austauscht. Wichtig ist dabei auch, dass es sich um Menschen handelt, die unterschiedlich sind und sich somit in ihren Sichtweisen und Schwerpunkten ihrer Überlegungen unterscheiden. Denn in diesen Gesprächen kann jeder von uns darauf hingewiesen werden, dass er möglicherweise die Rückseite der doch so positiven Medaille aus dem Blick verloren hat.

Gerne tausche ich mich mit Ihnen hierzu und zu weiteren insolvenzrechtlichen Themen aus. Sie erreichen mich per E-Mail ( lange@dhk-law.com ) oder telefonisch über meine Mitarbeiterin, Frau Pradela, unter der Telefonnummer 0241 94621-138 .

Beitrag veröffentlicht am
24. März 2026

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
Alle Beiträge von Carsten Lange

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Verkehrsrecht
09.04.2026

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Wer nach einem Unfall Nutzungsausfall geltend macht, muss seine Mitwirkungspflichten ernst nehmen und den Schaden aktiv steuern. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 20.10.2025 – 5 U 147/25) bringt das auf den Punkt und zeigt, wo in der Praxis die Fallstricke liegen.

Beitrag lesen
Baurecht, Bau- und Architektenrecht
07.04.2026

Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen: Was gilt bei Kündigungen in der frühen Planungsphase?

Der Bau eines Gebäudes beginnt mit einer intensiven Planungsphase. Während dieses sogenannten „Zielfindungsprozesses“ werden Ziele, Wünsche und Budgets konkretisiert, oftmals bevor überhaupt eine verbindliche Bauentscheidung fällt.

Beitrag lesen
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen