Alle Beiträge von Carsten Lange
D&O‑Versicherung und Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung – Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen
Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 05.03.2025 (Az. 7 U 134/23) folgendes entschieden: Verstößt ein Geschäftsführer wissentlich gegen die sogenannte Insolvenzantragspflicht oder gegen das Zahlungsverbot nach Insolvenzreife – also gegen sogenannte „Kardinalpflichten“ –, kann die D&O‑Versicherung leistungsfrei sein.
Insolvenzrecht
Streitige Verbindlichkeiten einer GmbH und die Insolvenzgründe
Dies ist eine unglückliche Situation für GmbH-Geschäftsführer und in diesem Zusammenhang ist so mehr oder weniger alles strittig, abgesehen von der Bildung von Rückstellungen und den Voraussetzungen hierfür.
Insolvenzrecht
Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles Weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.
Kündigungsrecht
BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders. Denn für dies gibt es in § 8 Abs. 2 VOB/B hierzu eine Sonderregelung, die als mit der Insolvenzordnung vereinbar angesehen wird.
Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung
Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.
Der Mandant in wirtschaftlich schwierigen Zeiten — eine Erinnerung für Steuerberater
Die aktuellen Prognosen zeigen das Bild einer in diesem Jahr schrumpfenden deutschen Wirtschaft. Die Zeit der Liquiditätshilfen durch staatliche Coronahilfen und Coronakredite sind vorüber. Die Steuerberater werden die daraus resultierende wirtschaftliche Situation Ihrer Mandantin zukünftig im Zuge der Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse erkennen können.
Insolvenzrecht
Kündigung bei Insolvenz des Vertragspartners: Ist diese zulässig?
Eine hierzu getroffene Vereinbarung kann beispielsweise lauten: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt es, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
BGH-Rechtsprechung
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des BGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.
DHK Veranstaltung: Narzissmus in Führungsetagen
Narzissmus in Führungsetagen - gute Führungsvorbilder und eine starke Unternehmenskultur sind wichtiger denn je. Dies war das Thema unserer Mandantenveranstaltung am Donnerstag, den 15.09.2022.