Das Wichtigste im Überblick:
- Nach einem OP-Fehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld
- Die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird durch spezielle Beweiserleichterungen unterstützt — wir kennen die relevanten Regelungen und setzen sie gezielt für Sie ein
- Eine zeitnahe anwaltliche Beratung ist entscheidend für Ihre Erfolgschancen — vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch
Wenn der ärztliche Eingriff zum Albtraum wird
Ein chirurgischer Eingriff ist immer mit Hoffnungen verbunden — auf Heilung, Linderung oder eine Verbesserung der Lebensqualität. Doch was, wenn stattdessen alles schlimmer wird? Wenn durch einen ärztlichen Fehler neue Leiden entstehen oder bleibende Schäden zurückbleiben? Die körperlichen und seelischen Folgen eines Behandlungsfehlers können verheerend sein. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation hilflos und von den behandelnden Ärzten im Stich gelassen. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann in dieser schwierigen Situation der entscheidende Wegbegleiter sein, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Ihr Recht auf Schmerzensgeld
Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler stehen Ihnen sowohl vertragliche als auch deliktische (außervertragliche) Ansprüche zu. Diese verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergänzen sich gegenseitig und sichern Ihre Position rechtlich ab.
Der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt oder Krankenhaus bildet die Grundlage für vertragliche Ansprüche. Nach §§ 280 Abs. 1, 611, 630a BGB schuldet der Arzt eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft. Bei einer Pflichtverletzung durch einen Behandlungsfehler können Sie Schadensersatz verlangen.
Parallel zu den vertraglichen bestehen auch deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB. Ein ärztlicher Behandlungsfehler stellt regelmäßig eine rechtswidrige Körperverletzung dar.
Die konkrete Möglichkeit zur Geltendmachung des Schmerzensgeldes ergibt sich auch hier aus § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden vorsieht.
Höhe des Schmerzensgeldes
Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt durch die Gerichte nach einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren relevant:
- Die Schwere und das Ausmaß der Verletzungen
- Die Intensität und Dauer der Schmerzen
- Das Ausmaß bleibender Beeinträchtigungen
- Die Dauer der Heilbehandlung
- Psychische Folgen des Behandlungsfehlers
- Das Alter des Geschädigten und die Auswirkungen auf die Lebensführung
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem
- Der Grad des Verschuldens
Beweiserleichterungen zu Ihren Gunsten
Das Gesetz sieht bei Behandlungsfehlern wichtige Beweiserleichterungen vor. Nach § 630h BGB wird bei bestimmten Fallkonstellationen ein Verschulden des Arztes vermutet oder die Beweislast sogar umgekehrt. Dies verbessert Ihre Position in der rechtlichen Auseinandersetzung erheblich
Typische Fälle von OP-Fehlern:
- Vergessene OP-Materialien im Körper
- Fehlerhafte Anästhesie mit Folgeschäden
- Verletzung benachbarter Organe
- Falsche Operationstechnik
- Verwechslungen bei der Operation
Ihre Chancen auf Schmerzensgeld aktiv verbessern
Die erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfordert juristisches Fachwissen und medizinische Expertise. Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über beides. Unser erfahrenes Team arbeitet eng mit medizinischen Gutachtern zusammen und kennt die aktuelle Rechtsprechung zu Schmerzensgeldhöhen.
Unsere Vorgehensweise für Ihren Erfolg
- Erste Analyse: In einem ausführlichen Erstgespräch erfassen wir Ihren Fall und geben eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten.
- Beweissicherung: Wir sichern alle relevanten Unterlagen und dokumentieren den Schadensverlauf sorgfältig.
- Medizinische Expertise: Bei Bedarf arbeiten wir mit spezialisierten Gutachtern zusammen, um den Behandlungsfehler nachzuweisen.
- Verhandlung: Wir verhandeln mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser und setzen Ihre Ansprüche durch.
Ihre Vorteile durch unsere Expertise:
- Langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen nach Behandlungsfehlern
- Nachweisbare Erfolgsbilanz bei der Erstreitung hoher Schmerzensgelder für unsere Mandanten
- Besondere Expertise und herausragende Erfolge bei der Aufarbeitung von Narkosezwischenfällen
- Individuelle, persönliche Betreuung durch unsere auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwälte
- Etabliertes Netzwerk von medizinischen Gutachtern und Spezialisten
Die Zeit arbeitet gegen Sie: Handeln Sie jetzt!
Für die Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen gelten Verjährungsfristen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Wichtige Beweise können mit der Zeit verloren gehen.