Thomas Oedekoven Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator

Karriere

Geboren am 25.10.1971 in Bonn

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn

Rechtsanwalt seit 2000

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Wirtschaftsmediator

Fachanwaltschaften

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  • Versicherungsrecht

Thomas Oedekoven 

Thomas Oedekoven
Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator

Fachanwalt für Sozialrecht,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Expertise
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Mediation

Sprachen
Deutsch, Englisch

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Sekretariat: Frau Sara Drafz
Tel: +49 241 94621 – 114
E-Mail: drafz@dhk-law.com

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Aktuelle Beiträge von Thomas Oedekoven

Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Medizinrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

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Medizinrecht
07.10.2025

Praxisübernahme in zwei Stufen: 50‑%‑Einstieg, spätere Vollübernahme, Kaufpreisvarianten und die Schenkungsteuer-Falle

Der Einstieg einer Kollegin oder eines Kollegen in eine bestehende Arztpraxis ist ein großer Schritt – fachlich, wirtschaftlich und rechtlich. Häufig ist ein zweistufiges Modell gewünscht: Zunächst der Erwerb von 50 % der Einzelpraxis und die gemeinsame Fortführung der bisherigen Einzelpraxis in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG/GbR), um sodann später die weiteren 50 % der Praxis zu übernehmen.

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