Hochwasserkatastrophe Die Elementarschadensversicherung – Eine essentielle Versicherungspolice bei Extremwetterereignissen

Die starken Regenfälle in der Nacht vom 14. auf den 15.07.2021 haben eine Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur Folge, deren ganzes Ausmaß auch nach einer Woche noch nicht absehbar ist. Der Starkregen bedingte in den betroffenen Regionen Überschwemmungen, Hochwasser und Erdrutsche.

Die Bilder von vollgelaufenen Kellern, beschädigten oder vollständig zerstörten Häusern, im Schlamm versinkenden Inventars und Autos, die vom Wasser weggespült werden, bestimmen die derzeitige Berichterstattung in Zeitung, Fernsehen und den sozialen Medien.

Im Zuge der Aufräumarbeiten werden die Folgen dieser Naturkatastrophe immer deutlicher: Es sind zahlreiche Tote zu beklagen und zudem immense Schäden entstanden, die zu einer Bedrohung unzähliger Existenzen führt.

Lücke im Versicherungsschutz

Obwohl es in Folge des Klimawandels immer öfter zu extremen Wetterereignissen und damit einhergehenden Schäden im Milliardenbereich kommt, sind eben diese Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich unter Umständen nicht von allen Versicherungspolicen abgedeckt. Diese Lücke im bestehenden Versicherungsschutz stellt meist ein unerkanntes Risiko dar, müssen die Schäden durch die Betroffenen in diesen Fällen doch selbstständig finanziert werden.

Auch Unternehmen, Gewerbetreibende und landwirtschaftliche Betriebe haben zum Teil nicht die notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen und ihre Unternehmen und Betriebe mit einer entsprechenden Police abgesichert.

Versicherungsschutz überprüfen

Für die Absicherung von Elementarschäden bedarf es einer speziellen Zusatzversicherung – der sogenannten Elementarschadensversicherung.

Diese kann als Erweiterung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung greift beispielsweise bei Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzeinschlag.

Während die Wohngebäudeversicherung die am Haus entstandenen Schäden absichert, deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Gegenständen, sprich dem Inventar/Hausrat, ab.

Absicherung durch eine Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadensversicherung umfasst wiederum Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen sowie Vulkanausbrüche. Ob der Versicherungsschutz im Einzelfall greift, bedarf einer individuellen Prüfung. So greift die Elementarschadenversicherung beispielsweise dann nicht, wenn Grundwasser von unten in das Mauerwerk des Gebäudes eindringt. Schäden, die aufgrund eines Rückstaus, bedingt durch eine nicht funktionstüchtige Rückstausicherung, entstehen, sind ebenfalls nicht versichert. Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsch besteht nur in den Fällen, wenn das Ereignis naturbedingt ist und die Schäden nicht durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, wie etwa in Zusammenhang mit Bauarbeiten.

Eine solche Elementarschadensversicherung ist nicht nur für die Eigentümer und Mieter, deren Häuser in Hochwasser-Risikogebieten liegen, ratsam. Wie die aktuellen tragischen Ereignisse zeigen, können auch Orte abseits von großen Flüssen, Dämmen und Hängen betroffen sein.

Umfassender Versicherungsschutz und dessen Schadensdeckung

Sofern ein betroffener Hausbesitzer vor Eintritt der Elementarschäden eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadensschutz abgeschlossen hat, hat er gegenüber seiner Versicherung beispielsweise Anspruch auf die Durchführung von Reparaturarbeiten im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage, Schuppen usw.) und die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sogar auf den eventuellen Abriss des Gebäudes sowie die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses.

Sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, steht dem Versicherungsnehmer zudem unter Umständen der Ersatz der Mietausfälle zu sowie die Übernahme der Kosten, die für eine zeitweise, alternative Unterkunft notwendig sind.

Bei einer zuvor wirksam abgeschlossenen Hausratversicherung mit Elementarschutz besteht zudem Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder eine Wertminderung bei beschädigtem aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Für Schäden am Fahrzeug durch Überschwemmung kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Die Versicherung ist allerdings berechtigt, die Regulierung ganz oder teilweise zu verweigern, sofern das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt wurde.

Die Vollkaskoversicherung greift hingegen auch bei einem selbstverschuldeten Schaden. Ferner ist zu beachten, dass in der Regel nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet wird.

Elementarschäden bei Unternehmen und Betrieben

Elementarschäden können auch bei Unternehmen und Betrieben zu einer konkreten Existenzbedrohung führen, wenn es aufgrund dieser Schäden zu längeren Betriebsausfällen kommt, so dass laufende Kosten nicht mehr kompensiert werden können.

Die meisten Unternehmen versichern ihre Immobilien, Einrichtungen, Maschinen und Geschäftsdaten in Form von Akten, Servern und Datenträgern, sowie Lagergut im Rahmen einer Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftversicherung gegen Einbruch, Hagel, Sturm, Feuer und Glasbruch. Landwirtschaftliche Betriebe können sich speziell gegen Ernteausfälle durch Hagel schützen.

Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind hingegen zumeist nicht abgedeckt.

In Hinblick auf Versicherungsverträge für Unternehmen und Betriebe gilt, dass diese im Gegensatz zu privaten Versicherungsverträgen individueller ausgestaltet sind. Im Rahmen der Verträge kann nicht nur frei gewählt werden, welche Naturgefahren versichert werden sollen, sondern auch der Umfang des Versicherungsschutzes – Gebäude, Vorräte, Maschinen- ist individuell wählbar.

Unternehmen und Betriebe können Elementarschäden meist als ergänzende Bausteine zur Gebäudeversicherung oder Betriebs- und Produktionsmittelversicherung absichern. Schäden durch Betriebsausfälle können durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt werden. Direkte und indirekte Umweltschäden durch wassergefährdende Stoffe können wiederum über eine zusätzliche Umweltschadensversicherung abgedeckt werden.

Es ist mithin auch für Unternehmen und Betriebe dringend anzuraten, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und mit Hilfe von Fachleuten eine Risikoanalyse bezüglich der Gefährdung durch Naturereignisse durchzuführen lassen, um sich rechtzeitig gegen eventuell zukünftig auftretende Elementarschäden zu versichern.

Abschluss einer Elementarschadenversicherung – Was ist zu beachten

Nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kann der Versicherungsnehmer die neue Versicherung erst nach einiger Zeit in Anspruch nehmen. Diese Wartezeit soll dem Missbrauch einzelner Versicherungsnehmer vorbeugen. Sie verhindert, dass eine Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn der Schaden bereits entstanden oder seine Entstehung absehbar ist. Es handelt sich dabei um eine gängige Praxis der Versicherungen, die beispielsweise auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Rechtsschutzversicherung Anwendung findet.

Es gilt zudem zu bedenken, dass Eigentümer, deren Häuser in Hochwasser-Risikogebieten liegen oder schon einmal von einer Überschwemmung betroffen waren, nur unter erschwerten Bedingungen eine Elementarschadenversicherung abschließen können oder hohe Versicherungsprämien zahlen müssen.

Im Rahmen der Prüfung und individuellen Risikokalkulation nehmen die Versicherer eine Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden vor. Hierzu werden drei Starkregengefährdungsklassen eingeteilt, bei denen die Kategorisierung über die Lage des Hauses erfolgt. Dabei gilt, je tiefer ein Gebäude liegt und je länger das Wasser daher darin steht, desto höher ist der Schaden.

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