Das Wichtigste im Überblick:
- Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Sie als Patient konkrete Rechte und Ansprüche — eine zeitnahe juristische Prüfung ist entscheidend für Ihre Erfolgsaussichten
- Die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen erfordert medizinische und juristische Expertise — Erfahrene Rechtsanwälte können Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen
- Eine Ersteinschätzung hilft Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen — die Finanzierung über Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe ist möglich
Wenn der Arztbesuch zum Albtraum wird
Ein Behandlungsfehler kann das Leben von einem Tag auf den anderen dramatisch verändern. Was als routinemäßiger Eingriff geplant war, endet mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Oder eine verschleppte Diagnose führt zu einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Erkrankung. In solchen Momenten fühlen sich viele Patienten hilflos und von ihren Ärzten im Stich gelassen. Ein erfahrener Anwalt für Behandlungsfehler kann in dieser Situation der entscheidende Partner für die Durchsetzung Ihrer Rechte sein.
Was gilt rechtlich als Behandlungsfehler?
Ein ärztlicher Behandlungsfehler — umgangssprachlich auch als “Ärztepfusch” bezeichnet — liegt rechtlich vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal von den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft abweicht und dadurch die Gesundheit des Patienten schädigt. Als erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht begegnen uns in der Praxis verschiedene Arten von Behandlungsfehlern:
- Fehlerhafte Diagnose oder verzögerte Behandlung, etwa wenn wichtige Untersuchungen unterlassen oder Symptome falsch gedeutet werden
- Operationsfehler, zum Beispiel durch fehlerhafte OP-Technik oder Verwechslungen
- Medikamentenfehler, wie falsche Dosierung oder Nichtbeachtung von Wechselwirkungen
- Verletzung der Aufklärungspflicht über Risiken und Alternativen der Behandlung
- Hygienemängel, die zu Infektionen führen können
- Dokumentationsfehler bei der Krankenakte
Die rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Behandlungsfehlern findet sich in den §§ 630a ff. BGB. Diese Paragraphen regeln den Behandlungsvertrag und die konkreten Pflichten des medizinischen Personals gegenüber den Patienten.
Diese Schritte sollten Sie jetzt unternehmen
1. Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf
Notieren Sie sich möglichst genau:
- Termine und Gespräche mit Ärzten
- aufgetretene Beschwerden und deren zeitlichen Verlauf
- erhaltene Medikamente und Therapien
- Namen von beteiligten Ärzten und Zeugen
2. Sichern Sie Beweise
- Lassen Sie sich Kopien Ihrer Krankenunterlagen aushändigen
- Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen oder Folgeschäden
- Bewahren Sie alle Arztbriefe und Befunde auf
- Notieren Sie sich Aussagen des medizinischen Personals
So unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Umfassende rechtliche Prüfung
Mit unserer langjährigen Erfahrung und zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Behandlungsfehlerverfahren verfügen wir über die nötige Expertise, um Ihren Fall präzise einzuschätzen. Unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht:
- analysieren Ihre Krankenunterlagen im Detail
- holen bei Bedarf medizinische Sachverständigengutachten ein
- prüfen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzforderung
Außergerichtliche Verhandlungen
In vielen Fällen können wir Ihre Ansprüche bereits außergerichtlich durchsetzen:
- Wir verhandeln direkt mit den Haftpflichtversicherungen
- Wir ermitteln die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung
- Wir streben eine schnelle, faire Einigung an
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch:
- Wir bereiten die Klage sorgfältig vor
- Wir arbeiten eng mit medizinischen Gutachtern zusammen
- Wir vertreten Sie in allen Instanzen
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich
In den vergangenen Jahren haben wir:
- eine Vielzahl von Behandlungsfehlerverfahren erfolgreich abgeschlossen
- erhebliche Schmerzensgelder für unsere Mandanten erstritten
- wegweisende Präzedenzfälle geschaffen
Besonders erfolgreich sind wir bei:
- Geburtsschäden
- Operationsfehlern
- Diagnoseverzögerungen
- Aufklärungsfehlern
So starten wir die Zusammenarbeit
1. Ersteinschätzung
- Sie schildern uns Ihren Fall
- Wir prüfen die grundsätzlichen Erfolgsaussichten
- Sie erhalten eine erste rechtliche Einordnung
2. Ausführliches Erstgespräch
- Wir besprechen Ihren Fall im Detail
- Sie erhalten eine konkrete Handlungsempfehlung
- Wir klären die nächsten Schritte
3. Aktive Vertretung Ihrer Interessen
- Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ärzten und Versicherungen
- Wir sammeln und sichern Beweise
- Wir setzen Ihre Ansprüche durch