Das Wich­tigs­te im Über­blick:

  • Bei Ver­dacht auf einen Behand­lungs­feh­ler haben Sie als Pati­ent kon­kre­te Rech­te und Ansprü­che — eine zeit­na­he juris­ti­sche Prü­fung ist ent­schei­dend für Ihre Erfolgs­aus­sich­ten
  • Die Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz- und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen erfor­dert medi­zi­ni­sche und juris­ti­sche Exper­ti­se — Erfah­re­ne Rechts­an­wäl­te kön­nen Ihre Ansprü­che effek­tiv durch­set­zen
  • Eine Erst­ein­schät­zung hilft Ihnen, Ihre Situa­ti­on recht­lich ein­zu­ord­nen — die Finan­zie­rung über Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder Pro­zess­kos­ten­hil­fe ist mög­lich

Wenn der Arzt­be­such zum Alb­traum wird

Ein Behand­lungs­feh­ler kann das Leben von einem Tag auf den ande­ren dra­ma­tisch ver­än­dern. Was als rou­ti­ne­mä­ßi­ger Ein­griff geplant war, endet mit schwer­wie­gen­den gesund­heit­li­chen Fol­gen. Oder eine ver­schlepp­te Dia­gno­se führt zu einer deut­li­chen Ver­schlech­te­rung Ihrer Erkran­kung. In sol­chen Momen­ten füh­len sich vie­le Pati­en­ten hilf­los und von ihren Ärz­ten im Stich gelas­sen. Ein erfah­re­ner Anwalt für Behand­lungs­feh­ler kann in die­ser Situa­ti­on der ent­schei­den­de Part­ner für die Durch­set­zung Ihrer Rech­te sein.

Was gilt recht­lich als Behand­lungs­feh­ler?

Ein ärzt­li­cher Behand­lungs­feh­ler — umgangs­sprach­lich auch als “Ärz­te­pfusch” bezeich­net — liegt recht­lich vor, wenn ein Arzt oder medi­zi­ni­sches Per­so­nal von den aner­kann­ten Stan­dards der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaft abweicht und dadurch die Gesund­heit des Pati­en­ten schä­digt. Als erfah­re­ner Anwalt für Arzt­haf­tungs­recht begeg­nen uns in der Pra­xis ver­schie­de­ne Arten von Behand­lungs­feh­lern:

  • Feh­ler­haf­te Dia­gno­se oder ver­zö­ger­te Behand­lung, etwa wenn wich­ti­ge Unter­su­chun­gen unter­las­sen oder Sym­pto­me falsch gedeu­tet wer­den
  • Ope­ra­ti­ons­feh­ler, zum Bei­spiel durch feh­ler­haf­te OP-Tech­nik oder Ver­wechs­lun­gen
  • Medi­ka­men­ten­feh­ler, wie fal­sche Dosie­rung oder Nicht­be­ach­tung von Wech­sel­wir­kun­gen
  • Ver­let­zung der Auf­klä­rungs­pflicht über Risi­ken und Alter­na­ti­ven der Behand­lung
  • Hygie­ne­män­gel, die zu Infek­tio­nen füh­ren kön­nen
  • Doku­men­ta­ti­ons­feh­ler bei der Kran­ken­ak­te

Die recht­li­che Grund­la­ge für die Ver­fol­gung von Behand­lungs­feh­lern fin­det sich in den §§ 630a ff. BGB. Die­se Para­gra­phen regeln den Behand­lungs­ver­trag und die kon­kre­ten Pflich­ten des medi­zi­ni­schen Per­so­nals gegen­über den Pati­en­ten.

Die­se Schrit­te soll­ten Sie jetzt unter­neh­men

1. Doku­men­tie­ren Sie den Behand­lungs­ver­lauf

Notie­ren Sie sich mög­lichst genau:

  • Ter­mi­ne und Gesprä­che mit Ärz­ten
  • auf­ge­tre­te­ne Beschwer­den und deren zeit­li­chen Ver­lauf
  • erhal­te­ne Medi­ka­men­te und The­ra­pien
  • Namen von betei­lig­ten Ärz­ten und Zeu­gen

2. Sichern Sie Bewei­se

  • Las­sen Sie sich Kopien Ihrer Kran­ken­un­ter­la­gen aus­hän­di­gen
  • Foto­gra­fie­ren Sie sicht­ba­re Ver­let­zun­gen oder Fol­ge­schä­den
  • Bewah­ren Sie alle Arzt­brie­fe und Befun­de auf
  • Notie­ren Sie sich Aus­sa­gen des medi­zi­ni­schen Per­so­nals

So unter­stüt­zen wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che

Umfas­sen­de recht­li­che Prü­fung

Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und zahl­rei­chen erfolg­reich abge­schlos­se­nen Behand­lungs­feh­ler­ver­fah­ren ver­fü­gen wir über die nöti­ge Exper­ti­se, um Ihren Fall prä­zi­se ein­zu­schät­zen. Unse­re Rechts­an­wäl­te für Medi­zin­recht:

  • ana­ly­sie­ren Ihre Kran­ken­un­ter­la­gen im Detail
  • holen bei Bedarf medi­zi­ni­sche Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten ein
  • prü­fen die Erfolgs­aus­sich­ten einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung

Außer­ge­richt­li­che Ver­hand­lun­gen

In vie­len Fäl­len kön­nen wir Ihre Ansprü­che bereits außer­ge­richt­lich durch­set­zen:

  • Wir ver­han­deln direkt mit den Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen
  • Wir ermit­teln die Höhe der Ihnen zuste­hen­den Ent­schä­di­gung
  • Wir stre­ben eine schnel­le, fai­re Eini­gung an

Gericht­li­che Durch­set­zung

Wenn nötig, set­zen wir Ihre Ansprü­che auch vor Gericht durch:

  • Wir berei­ten die Kla­ge sorg­fäl­tig vor
  • Wir arbei­ten eng mit medi­zi­ni­schen Gut­ach­tern zusam­men
  • Wir ver­tre­ten Sie in allen Instan­zen

Unse­re Erfolgs­bi­lanz spricht für sich

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben wir:

  • eine Viel­zahl von Behand­lungs­feh­ler­ver­fah­ren erfolg­reich abge­schlos­sen
  • erheb­li­che Schmer­zens­gel­der für unse­re Man­dan­ten erstrit­ten
  • weg­wei­sen­de Prä­ze­denz­fäl­le geschaf­fen

Beson­ders erfolg­reich sind wir bei:

  • Geburts­schä­den
  • Ope­ra­ti­ons­feh­lern
  • Dia­gno­se­ver­zö­ge­run­gen
  • Auf­klä­rungs­feh­lern

So star­ten wir die Zusam­men­ar­beit

1. Erst­ein­schät­zung

  • Sie schil­dern uns Ihren Fall
  • Wir prü­fen die grund­sätz­li­chen Erfolgs­aus­sich­ten
  • Sie erhal­ten eine ers­te recht­li­che Ein­ord­nung

2. Aus­führ­li­ches Erst­ge­spräch

  • Wir bespre­chen Ihren Fall im Detail
  • Sie erhal­ten eine kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lung
  • Wir klä­ren die nächs­ten Schrit­te

3. Akti­ve Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen

  • Wir über­neh­men die Kor­re­spon­denz mit Ärz­ten und Ver­si­che­run­gen
  • Wir sam­meln und sichern Bewei­se
  • Wir set­zen Ihre Ansprü­che durch

 

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein Behand­lungs­feh­ler liegt vor, wenn die medi­zi­ni­sche Behand­lung nicht dem aner­kann­ten fach­li­chen Stan­dard ent­spricht. Typi­sche Anzei­chen sind uner­war­te­te Kom­pli­ka­tio­nen, deut­li­che Ver­schlech­te­run­gen nach der Behand­lung oder wenn Ihr Arzt plötz­lich aus­wei­chend kom­mu­ni­ziert.

Die regu­lä­re Ver­jäh­rungs­frist beträgt drei Jah­re, begin­nend mit dem Ende des Jah­res, in dem Sie von dem Scha­den und dem Ver­ant­wort­li­chen Kennt­nis erlangt haben. In bestimm­ten Fäl­len kön­nen auch län­ge­re Fris­ten gel­ten.

Die Kos­ten hän­gen vom Ein­zel­fall ab. Oft über­nimmt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten. Bei gerin­gem Ein­kom­men ist auch Pro­zess­kos­ten­hil­fe mög­lich. Wir bespre­chen die Kos­ten­fra­ge trans­pa­rent in der ers­ten Bera­tung.

Außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen kön­nen inner­halb weni­ger Mona­te erzielt wer­den. Gericht­li­che Ver­fah­ren dau­ern meist 1–2 Jah­re, in kom­ple­xen Fäl­len auch län­ger.

In den meis­ten Fäl­len ja. Wir arbei­ten mit erfah­re­nen medi­zi­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen zusam­men und küm­mern uns um die Ein­ho­lung der not­wen­di­gen Gut­ach­ten.

Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von der Schwe­re des Feh­lers und den Fol­gen ab. Neben Schmer­zens­geld kön­nen auch Ver­dienst­aus­fall, Behand­lungs­kos­ten und ande­re mate­ri­el­le Schä­den ersetzt wer­den.

Die Gel­tend­ma­chung berech­tig­ter Ansprü­che ist Ihr gutes Recht. Wir über­neh­men die gesam­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ärz­ten und Ver­si­che­run­gen, sodass Sie sich auf Ihre Gene­sung kon­zen­trie­ren kön­nen.

Bei einer Erst­ein­schät­zung ent­ste­hen Ihnen kei­ne Kos­ten. Wir infor­mie­ren Sie trans­pa­rent über die Erfolgs­aus­sich­ten, bevor wei­te­re Schrit­te ein­ge­lei­tet wer­den.

Ja, Sie haben jeder­zeit das Recht, Ihren Behand­ler zu wech­seln. Wir kön­nen Ihnen bei Bedarf auch Emp­feh­lun­gen für spe­zia­li­sier­te Ärz­te geben.

Bei einer außer­ge­richt­li­chen Eini­gung wird meist ein Ver­gleich geschlos­sen, der die Höhe der Ent­schä­di­gung und die Moda­li­tä­ten der Zah­lung regelt. Dies spart Zeit und Kos­ten im Ver­gleich zu einem Gerichts­pro­zess.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

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