Am 20. Juli 2025 wur­de die Online-Streit­bei­le­gungs­platt­form (OS-Platt­form) der Euro­päi­schen Uni­on dau­er­haft abge­schal­tet. Die­ser Schritt bringt für Unter­neh­men und Web­site­be­trei­ber wich­ti­ge Neue­run­gen mit sich – vor allem im Hin­blick auf Impres­sum, All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) und sons­ti­ge Pflicht­in­for­ma­tio­nen.

Was war die OS-Platt­form?

Die OS-Platt­form dien­te seit 2016 als zen­tra­le Anlauf­stel­le zur Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­brau­chern und Online-Händ­lern. Bis zu ihrer Abschal­tung waren Unter­neh­men ver­pflich­tet, einen klar auf­find­ba­ren Link auf die OS-Platt­form zu set­zen – unter ande­rem im Impres­sum, in den AGB und häu­fig auch in E‑Mail-Signa­tu­ren oder im Foo­ter der Web­site.

Was ändert sich mit der Abschal­tung?

Mit der dau­er­haf­ten Ein­stel­lung der OS-Platt­form ent­fällt auch die Ver­pflich­tung, Ver­brau­cher auf die­se Platt­form hin­zu­wei­sen. Es besteht also kei­ne Pflicht mehr, auf die OS-Platt­form zu ver­lin­ken oder sie zu erwäh­nen.

Emp­feh­lung:

Ent­fer­nen Sie sämt­li­che Hin­wei­se und Links auf die OS-Platt­form aus Ihrem Impres­sum, den AGB, E‑Mail-Signa­tu­ren sowie allen wei­te­ren Berei­chen Ihrer Online-Prä­senz.

War­um ist das wich­tig?

Über­hol­te, feh­ler­haf­te oder ins Lee­re füh­ren­de Ver­lin­kun­gen im Impres­sum gel­ten als Wett­be­werbs­ver­stoß und kön­nen von Mit­be­wer­bern oder Ver­brau­cher­schutz­ver­bän­den abge­mahnt wer­den. Die Gefahr einer kos­ten­pflich­ti­gen Abmah­nung steigt, wenn noch auf eine abge­schal­te­te Platt­form ver­wie­sen wird.

Was ist mit alten Unter­las­sungs­er­klä­run­gen?

Falls Sie in der Ver­gan­gen­heit – etwa nach einer Abmah­nung – eine Unter­las­sungs­er­klä­rung bezüg­lich der OS-Platt­form abge­ge­ben haben, emp­fiehlt sich eine recht­li­che Über­prü­fung. Häu­fig ist in sol­chen Fäl­len eine Kün­di­gung der Unter­las­sungs­er­klä­rung mög­lich, sofern die eins­ti­ge Ver­pflich­tung (Hin­weis auf die OS-Platt­form) weg­ge­fal­len ist.

Hin­wei­se zu ande­ren Streit­bei­le­gungs­stel­len

Die Abschal­tung der OS-Platt­form betrifft aus­schließ­lich die euro­päi­sche Online-Platt­form. Natio­na­le Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, zum Bei­spiel nach dem Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz (VSBG), blei­ben bestehen! Prü­fen Sie daher, ob Sie wei­ter­hin Anga­ben zu inlän­di­schen Schlich­tungs­stel­len vor­hal­ten müs­sen.

Unser Tipp

Prü­fen Sie Ihre Web­sei­te und sämt­li­che digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge sorg­fäl­tig auf Hin­wei­se zur OS-Platt­form und pas­sen Sie Ihre Rechts­tex­te an. Soll­ten Sie Unter­stüt­zung bei der Über­prü­fung oder bei der rechts­si­che­ren Anpas­sung benö­ti­gen, ste­hen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich ger­ne zur Ver­fü­gung!

News­let­ter-Anmel­dung

Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Sina Bader

    Sina Bader ist zuge­las­se­ne Rechts­an­wäl­tin seit 2018. Seit 2022 ist sie außer­dem Fach­an­wäl­tin für IT-Recht. Zum Anwalts­pro­fil