Rechtsaktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.
Christoph Schmitz-Schunken
Gesellschaftsrecht
BGH-Urteil: Selbstbestellung von Geschäftsführern im Konzern und das Verbot des Insichgeschäfts
Wenn es darum geht, dass AG-Vorstandsmitglieder sich selbst zu Geschäftsführern einer 100%-igen GmbH-Tochter bestellen, stößt das (Gesellschafts-)Recht möglicherweise an Grenzen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine „Selbstbestellung“ möglich ist, und ob die Zwischenschaltung eines Bevollmächtigten daran etwas ändert – darüber urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023.
Christoph Schmitz-Schunken
KI lieferte fehlerhafte Ergebnisse
Drohendes Disziplinarverfahren nach der Nutzung des KI-Tools ChatGPT zur juristischen Recherche
Zwei New-Yorker Anwälten – Peter Loduca und Steven Schwartz – der Kanzlei Levidow, Levidow & Oberman, droht aktuell die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen der Einsetzung des KI-Tools ChatGPT. Was war passiert?
Sina Bader, Joachim Nellissen
Gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Anforderungen
Nicht nur zur Sanierung: Debt to Equity Swap
Der Debt to Equity Swap ist eine in den USA oder England schon seit langem bekannte und bewährte Möglichkeit der Unternehmenssanierung, die nun seit mittlerweile 15 Jahren auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat.
Christoph Schmitz-Schunken
Anspruch auf Wertersatz nach unterbliebener Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
In dem Fall ging es um einen mündlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation eines Hauses, ohne dass der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet hatte. Der Unternehmer erbrachte im Vertrauen auf das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages seine Leistungen vollständig und legte nach Abnahme des Gewerkes Rechnung. Diese Rechnung bezahlte der Verbraucher nicht. Der Unternehmer rief daraufhin das Gericht zur Streitentscheidung an.