Rechtsaktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Kanzlei-News: Wir begrüßen im Kreis unserer Kolleginnen und Kollegen Frau Rechtsanwältin Uta Rodler
hr Schwerpunkt liegt in der beratenden und gestaltenden Tätigkeit in allen familienrechtlichen Themen. Als Fachanwältin für Familienrecht bringt sie umfangreiches Wissen und langjährige Berufserfahrung im Bereich des Familienrechts mit.
Thomas Oedekoven
Das Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung und die Leistungseinstellung des Versicherers
Bei lang andauernden Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gibt es immer wieder Fälle, in denen der Versicherer überprüfen möchte, ob die Voraussetzungen für diese Versicherungsleistungen noch vorliegen. Hat der Versicherer insoweit Zweifel, leitet er das sogenannte »Nachprüfungsverfahren« ein, in dem eine Begutachtung durch medizinische Sachverständige erfolgt.
Thomas Oedekoven
BU-Versicherung bei selbstständigen Handwerkern oder Freiberuflern
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Fall der Krankheit und der daraus resultie-renden dauernden Berufsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung bieten. Für Selbstständige gelten allerdings einige Besonderheiten, die dazu führen, dass BU-Versicherungen allzu häufig nicht einhalten, was bei Vertragsschluss vollmundig versprochen wurde.
Thomas Oedekoven
Geheimnisschutzgesetz – Fortsetzung
Wir setzen unsere Informationsreihe zu den Änderungen, die sich nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz im Vergleich zur alten Rechtslage ergeben, fort. Heute gehen wir der Frage nach, ob ein Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, sein dort erworbenes Erfahrungswissen bei seinem neuen Arbeitgeber einbringen kann.
Sprechen Sie nicht mit einem Notar — es sei denn, er ist der Ihre!
Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des OLG Celle ist es zulässig, einen dem Notar telefonisch mitgeteilten Änderungswunsch einer Urkunde als kostenpflichtigen Auftrag zur Erstellung einer geänderten Urkunde zu verstehen. Daraus folgt wiederum die Möglichkeit, diesen Auftrag auch abzurechnen.
Christoph Schmitz-Schunken