Alle Beiträge von Christoph Schmitz-Schunken
Gesellschaftsrecht
Handbuch zur Geschäftsführerhaftung
Handbuch: Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Digitale Gründung: Der Gang zum Notar entfällt
Präsenzpflicht vor dem Notar entfällt: Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) macht die digitale Gründung einer GmbH oder UG möglich.
GbR-Gesellschaftsregister: Was Kommt? Was ist zu tun?
Das GbR-Gesellschaftsregister ist derzeit häufig Thema im gesellschaftsrechtlichen Kontext: Denn ab dem 01.01.2024 soll das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend verändern.
Sprechen Sie nicht mit einem Notar — es sei denn, er ist der Ihre!
Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des OLG Celle ist es zulässig, einen dem Notar telefonisch mitgeteilten Änderungswunsch einer Urkunde als kostenpflichtigen Auftrag zur Erstellung einer geänderten Urkunde zu verstehen. Daraus folgt wiederum die Möglichkeit, diesen Auftrag auch abzurechnen.
Corona-Pandemie: Wie geht es weiter?
Der derzeitige Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen […]
Corona-Virus: Hilfe auch aus der Legal-Tech Szene in Aachen
Am vergangenen Wochenende verbanden sich über das Internet und unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung mehr als 43.000 Menschen (Entwickler, Unternehmensführer, IT-Spezialisten, Freigeister, Forscher, Programmierer, Berater, u.v.m) zu einem Hackathon unter dem Hashtag #WirVsVirus. Sie einte das Ziel, binnen 48 Stunden Ideen und Lösungen zusammenzutragen, die uns allen in diesen Zeiten helfen können, mit den auf uns zukommenden Herausforderungen bestmöglich umgehen zu können. In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Netzangebote hinweisen, die in Kürze wohl zu einem Angebot zusammengeführt werden.
Corona-Virus: Aufatmen für Geschäftsführer und Vorstände — Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt!
Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums soll die Aussetzung der Antragspflicht vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können. Die Regierung möchte verhindern, dass bisher gesunde Unternehmen und Arbeitsverhältnisse durch die Covid-19 Epedemie in Gefahr geraten.
DSGVO-Verstoß: Erste empfindliche Geldbuße gegen Krankenhaus in Portugal
Krankenhausbetrieb und Datenschutz Portugals Datenschutzbehörde verhängt die erste empfindliche Geldbuße […]
Der steuerhinterziehende Apotheker kämpft an vielen Fronten – und verliert zuletzt gewerblich!
VG Aachen, Urteil vom 06.07.2018 – 7 K 5905/17 Sachverhalt […]
Grundlage des Gewährleistungsrechtes beim Erwerb von GmbH-Anteilen
Bundesgerichtshof klärt wesentliche Grundlage des Gewährleistungsrechtes beim Erwerb von GmbH-Anteilen. […]