Corona-Pandemie: Wie geht es weiter?

Der derzeitige Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen ist notwendig und zugleich schwierig.

I.

Die Umsatzerwartungen für die nächsten Monate zu prognostizieren ist für die meisten Unternehmen aktuell ein Blick in die Glaskugel. Öffentliche Mittel zur Unterstützung der augenblicklichen Liquiditätssituation sind beantragt bzw. können beantragt werden. Kurzarbeit ist bewilligt worden. Mit dem Finanzamt und Lieferanten sowie Vermietern sind Stundungen vereinbart bzw. werden verhandelt.

II.

Dies ist für viele Firmen der Status quo und nun geht es weiter bzw. muss weitergehen — mit folgenden Themen:

  1. Eine strategische Planung für das Unternehmen: Die Auswirkungen der sogenannten Shutdown-Phase der letzten Wochen sind darin einzubeziehen. Für den Handel wird es beispielsweise bedeuten, einen höheren Anteil des online-Geschäftes zukünftig einzubeziehen. Der Aspekt der lokalen Nähe wird für alle Unternehmen ein Argument mit positiver Ausstrahlung gegenüber den Kunden sein.
  2. Eine Liquiditätsplanung für das laufende Geschäftsjahr ist — trotz schwer zutreffender Prognosen — weiterhin dringend erforderlich. Sie muss dabei immer wieder den neuen Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst werden und wird daher einem ständigen Änderungsprozess unterliegen.
  3. Und ebenfalls in die Überlegungen mit einzubeziehen ist die Frage: Kann eine Insolvenz die wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein? Denn nur die aktuelle Liquidität zu sichern führt zu erhöhtem Fremdkapitalanteil und zukünftig zu begleichenden Verbindlichkeiten und kann daher nicht die alleinige Zielrichtung sein.

An dieser Stelle kann ein Schuldenschnitt verbunden mit einem Sanierungskonzept eine Lösungsmöglichkeit darstellen und zudem ist zu dieser Thematik an dieser Stelle anzumerken: Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht nur unter der Voraussetzung, dass Aussichten bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Eine aktuelle Liquiditätsplanung mit jeweils positivem Ergebnis und positiver Perspektive ist also auch weiterhin notwendig.

III.

In der Zusammenfassung bedeutet dies alles: Notwendiger und bedeutsamer denn je — aber auch schwieriger in der Umsetzung — sind eine strategische Planung mit einer daraus folgenden Liquiditätsplanung unter Einbezug einer rechtlichen Beratung zu den möglichen Handlungsschritten und Ergebnissen.

Für die Unterstützung bei der strategischen Planung und die Erarbeitung einer Liquiditätsplanung, resultierend aus ihrer Buchhaltung unter Einbezug einer notwendigen rechtlichen Bewertung steht Ihnen unsere Kanzlei mit der Expertise aller Rechtsgebiete und einer betriebswirtschaftlichen Beratung durch Steuerberater und Insolvenzrechtsspezialisten zur Verfügung.

Melden Sie sich zu der Frage: „Wie geht es weiter?“ Gerne bei Herrn Rechtsanwalt Carsten Lange unter  lange@dhk-law.com  oder Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Schmitz-Schunken unter  schmitz-schunken@dhk-law.com.

Beitrag veröffentlicht am
22. April 2020

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

© Delmaine Donson, istock.com
Insolvenzrecht, Insolvenzrecht
05.10.2026

Galeria-Insolvenz 2026: Bekommen die Beschäftigten Insolvenzgeld?

Am 2. Oktober 2026 hat die GALERIA S.à r.l. & Co. KG beim Amtsgericht Düsseldorf erneut beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Dr. Frank Kebekus wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist bereits der vierte Insolvenzantrag seit 2020. Für die rund 12.000 Beschäftigten stellt sich vor allem eine Frage: Zahlt die Bundesagentur für Arbeit dieses Mal Insolvenzgeld?

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Sozialrecht
23.09.2026

Aktuelle Rechtsprechung zum off-label-use: LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 18.11.2025 – L 11 KR 1058/24

Wenn eine schwere oder lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und etablierte Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Kostenübernahme für eine neue Therapie zur existenziellen Frage werden. Das zeigt auch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Ein Patient mit einem seltenen Sarkom beantragte die Übernahme einer Behandlung. Die Krankenkasse lehnte ab. Auch vor dem Sozialgericht blieb der Antrag zunächst ohne Erfolg.

Beitrag lesen