Gesellschaftsrecht Handbuch zur Geschäftsführerhaftung

Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer

Wer die Wirtschaftspresse aufmerksam verfolgt wird feststellen, dass nicht nur gegenüber Vorständen und Aufsichtsräten börsenbekannter Aktiengesellschaften die Anzahl von gerichtlichen Haftungsprozessen sowie die Höhen der dort geltend gemachter Schäden zunehmen, sondern auch die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der Unternehmergesellschaft.

In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. D. h. sie müssen im Zweifel, sofern kein Drittschutz besteht, mit ihrem Privatvermögen bei einer Verurteilung einstehen. Derartige Situationen führen nicht selten zur Privatinsolvenz und zum Verlust von lange und hart erarbeiteten Familienvermögen.

So hat das Thema Haftung für den Geschäftsführer hohe praktische Relevanz. Der Geschäftsführer muss sich den damit verbundenen Herausforderungen neben der ohnehin schon anspruchsvollen unternehmerischen Handlungspflicht stellen.

Die Haftungsverantwortlichkeiten beginnen dabei grundsätzlich bei der Bestellung zum Geschäftsführer, können jedoch auch bereits dann von Relevanz sein, wenn eine Person als sogenannter faktischer Geschäftsführer handelt. Und sie enden auch nicht dadurch, dass die Geschäftsführung auf mehrere Personen oder mehrere Einheiten, beispielsweise in Unternehmensgruppen, aufgeteilt werden. Nach den Grundsätzen der Gesamtverantwortung der Geschäftsführung können auch Managementfehler in fremden Ressorts dazu führen, dass eine Eigenhaftung des Geschäftsführers für Nachlässigkeiten von Mitgeschäftsführern entsteht. Schließlich endet die Verantwortlichkeit auch nicht zwingend mit der, fast jederzeit möglichen, Amtsniederlegung, wenn der Rechtsschein der Fortführung der Geschäftsführung aufrechterhalten bleibt.

Grundlagen der Geschäftsführerhaftung im Überblick

Das Manual zur Geschäftsführerhaftung unterteilt sich in die folgenden Bereiche. Die Kapitel zur Geschäftsführerhaftung können Sie von hier aus einzeln anwählen.

Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht

Zahlungen an Gesellschafter

Zahlungen an Gesellschafter im Falle der Insolvenzreife

Haftung für Steuern

Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Haftung aus Deliktsrecht

  • Verletzung von Leib oder Leben
  • Verletzung von Schutzgesetzen
  • Verletzung von Vorschriften des Sonderdeliktsrechts

Rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Haftung

  • Verstöße gegen Wettbewerbsverbote
  • Handeln für die Gesellschaft vor Eintragung im Handelsregister
  • Unterlassene Einreichung der Gesellschafterliste
  • Rechtsscheinhaftung, Verschulden bei Vertragsabschluss

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen