Florian Wrona Rechtsanwalt

Karriere

Geboren am 13.04.1994 in Aachen

Studium der Rechtswissenschaften in Köln

Rechtsanwalt seit 2024

Abschluss höhere Handelsschule in Aachen

Mitgliedschaften

  • Aachener Anwaltsverein
    Mitglied
  • Deutscher Anwaltsverein
    Mitglied

Florian Wrona 

Florian Wrona
Rechtsanwalt

Expertise
Insolvenzrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Transport- und Speditionsrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch

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Sekretariat: Frau Christina Bur
Tel: +49 241 94621 – 128
E-Mail: bur@dhk-law.com

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Aktuelle Beiträge von Florian Wrona

Verkehrsrecht
19.05.2026

Fiktive Abrechnung: Ein späterer Zweitschaden mindert Ihren Schadensersatz nicht

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Fahrzeug wird beschädigt, etwa durch einen Parkplatzrempler. Sie lassen ein Gutachten erstellen und entscheiden sich, den Schaden „fiktiv" abzurechnen, also nicht reparieren zu lassen, sondern sich den rechnerischen Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Bevor Sie irgendetwas weiter veranlassen, wird Ihr ohnehin schon beschädigtes Auto in einen weiteren Unfall verwickelt. Darf der Erstschädiger oder dessen Versicherung nun behaupten, Ihr Anspruch aus dem ersten Schaden sei geringer geworden, weil Sie ja für den zweiten Schaden ebenfalls Geld erhalten haben? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese praxisrelevante Frage in seinem Urteil vom 31.03.2026 (VI ZR 100/25) klar beantwortet und zwar zugunsten der Geschädigten.

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Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung. Die zukünftig tätige Unternehmung, auf die der Geschäftsbetrieb übertragen werden soll, möchte so schnell wie möglich tätig sein können und dies nach Möglichkeit mit den Mitarbeitern, die sie dafür für erforderlich hält. Das müssen und werden im Zweifel nicht alle Mitarbeiter sein.

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Verkehrsrecht
09.04.2026

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Wer nach einem Unfall Nutzungsausfall geltend macht, muss seine Mitwirkungspflichten ernst nehmen und den Schaden aktiv steuern. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 20.10.2025 – 5 U 147/25) bringt das auf den Punkt und zeigt, wo in der Praxis die Fallstricke liegen.

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