Bera­tung Unter­neh­mens­kauf

Erfolgs­fak­to­ren und Stra­te­gien für eine opti­ma­le Trans­ak­ti­on. dhk law bie­tet umfas­sen­de Unter­stüt­zung und maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Ihre Unter­neh­mens­ak­qui­si­tio­nen.

  • Spe­zia­li­siert auf Gesell­schafts­recht

  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • 1
    Kom­pe­ten­te und umfas­sen­de Bera­tung im Bereich Unter­neh­mens­kauf
  • 2

    Lösungs­ori­en­tier­te Ansät­ze für recht­li­che und wirt­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen

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    Indi­vi­du­el­le Beglei­tung im gesam­ten Pro­zess der Unter­neh­mens­ak­qui­si­ti­on

Beim Kauf eines Unter­neh­mens tref­fen die unter­schied­lichs­ten Inter­es­sen auf­ein­an­der. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung im Bereich Unter­neh­mens­kauf ist daher uner­läss­lich, um sowohl recht­li­che als auch wirt­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen erfolg­reich zu meis­tern. Wir hel­fen Ihnen in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts und bera­ten Sie bei Unter­neh­mens­käu­fen.

Wir unter­stüt­zen Sie dabei, ein pas­sen­des Unter­neh­men zu fin­den und zu erwer­ben. Unse­re Exper­ti­se in Cor­po­ra­te M&A ermög­licht es uns, Sie in jeder Pha­se des Pro­zes­ses zu beglei­ten, von der Suche über die Ver­hand­lung bis hin zur Ver­trags­un­ter­zeich­nung. Dabei ste­hen Trans­pa­renz und Dis­kre­ti­on im Vor­der­grund unse­rer Zusam­men­ar­beit, um opti­ma­le Ergeb­nis­se für unse­re Man­dan­ten zu erzie­len.

War­um dhk law für Unter­neh­mens­kauf Bera­tung wäh­len?

Exper­ti­se im Gesell­schafts­recht

Als mit­tel­stän­di­sche Wirt­schafts­kanz­lei mit mehr als 18 Spe­zia­lis­ten bie­ten wir natio­na­le und inter­na­tio­na­le Rechts­be­ra­tung auf höchs­tem Niveau an. Unser Team aus erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten und M&A‑Experten ver­fügt über umfang­rei­ches Know-how und Exper­ti­se im Bereich Unter­neh­mens­kauf und Gesell­schafts­recht, um unse­ren Man­dan­ten die best­mög­li­che Bera­tung in die­sem kom­ple­xen Rechts­ge­biet zu bie­ten.

Erfolg­rei­cher Trans­ak­tio­nen

Wir haben uns in der Ver­gan­gen­heit bereits erfolg­reich für unse­re Man­dan­ten im Bereich Unter­neh­mens­kauf ein­ge­setzt. Unse­re Exper­ten beglei­ten Sie durch den gesam­ten Pro­zess des Kaufs eines Unter­neh­mens und einer Unter­neh­mens­be­tei­li­gung, von der Pla­nung über die Due Dili­gence, Ver­hand­lung und Gestal­tung des Unter­neh­mens­kauf­ver­trags bis hin zur Durch­füh­rung und Umset­zung des Pro­jekts.

Eini­ge Bei­spie­le erfolg­rei­cher Trans­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit sind:

  • Bera­tung beim Erwerb von Betei­li­gun­gen an mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men

  • Beglei­tung von Käu­fern in grenz­über­schrei­ten­den M&A‑Projekten

  • Unter­stüt­zung bei der Inte­gra­ti­on von erwor­be­nen Unter­neh­men

Indi­vi­du­el­le Bera­tungs­an­sät­ze

Jeder Unter­neh­mens­kauf ist ein­zig­ar­tig und erfor­dert indi­vi­du­el­le Bera­tungs­an­sät­ze. Des­halb bie­ten wir unse­ren Man­dan­ten maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die auf ihre spe­zi­el­len Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen zuge­schnit­ten sind. Unser Fokus liegt dabei stets dar­auf, Ihre Inter­es­sen best­mög­lich zu wah­ren und das opti­ma­le Ergeb­nis für Sie zu erzie­len.

Durch unse­re inter­dis­zi­pli­nä­re Zusam­men­ar­beit zwi­schen Rechts­an­wäl­ten, Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sind wir in der Lage, sämt­li­che Aspek­te des Unter­neh­mens­kaufs zu beleuch­ten und eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge für den Kauf eines Unter­neh­mens oder einer Unter­neh­mens­be­tei­li­gung zu schaf­fen.

Ins­ge­samt bie­tet dhk law umfas­sen­de Bera­tung und Unter­stüt­zung beim Unter­neh­mens­kauf, um Ihnen als Käu­fer best­mög­li­che Sicher­heit und Erfolg bei die­ser kom­ple­xen Trans­ak­ti­on zu gewähr­leis­ten.

Wich­ti­ge Aspek­te beim Unter­neh­mens­kauf

Bei der Bera­tung von Unter­neh­mens­käu­fen legen wir beson­de­ren Wert auf die Durch­füh­rung einer umfas­sen­den Due Dili­gence. Denn die sorg­fäl­ti­ge Prü­fung des Ziel­un­ter­neh­mens ist ent­schei­dend, um Risi­ken und mög­li­che Haf­tungs­fäl­le früh­zei­tig zu erken­nen. Die­se Prü­fung umfasst sowohl recht­li­che als auch finan­zi­el­le und steu­er­li­che Aspek­te. Bei der Ver­trags­ver­hand­lung hilft unse­re Exper­ti­se im Gesell­schafts- und Steu­er­recht, um die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für eine erfolg­rei­che Trans­ak­ti­on zu schaf­fen.

Eini­ge wich­ti­ge Aspek­te bei der Due Dili­gence-Prü­fung:

Finanz- und Steu­er­bi­lan­zen
Bestehen­de Ver­bind­lich­kei­ten
Recht­li­che Struk­tu­ren und Ver­trä­ge
Mit­ar­bei­ter­ver­trä­ge und ‑ver­ein­ba­run­gen
Com­pli­ance-Anfor­de­run­gen

Bewer­tung und Finan­zie­rung des Kauf­prei­ses

Die Bewer­tung des Kauf­prei­ses ist ein zen­tra­ler Teil der Bera­tung beim Unter­neh­mens­kauf. Unse­re Steu­er­be­ra­ter hel­fen Ihnen, die ver­schie­de­nen Bewer­tungs­me­tho­den zu ver­ste­hen und die rich­ti­ge Wahl für Ihre spe­zi­el­le Situa­ti­on zu tref­fen. Eine kor­rek­te Bewer­tung ist not­wen­dig, um sicher­zu­stel­len, dass der Kauf­preis ange­mes­sen ist und kei­ne uner­war­te­ten Über­ra­schun­gen spä­ter auf­tre­ten.

Die Finan­zie­rung der Trans­ak­ti­on ist eben­falls eine wich­ti­ge Hür­de, die es zu neh­men gilt. Wir unter­stüt­zen unse­re Man­dan­ten bei der Aus­wahl der pas­sen­den Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und der Struk­tu­rie­rung der Trans­ak­ti­on, um steu­er­li­che Vor­tei­le zu nut­zen und Haf­tungs­ri­si­ken zu mini­mie­ren.

Eini­ge Finan­zie­rungs­stra­te­gien:

  • Bank­kre­di­te

  • Betei­li­gung von Inves­to­ren

  • Ver­käu­fer­fi­nan­zie­rung

  • Staat­li­che För­der­mit­tel

Ansprech­part­ner

Dirk Dani­el

Fach­ge­bie­te:
Wirt­schafts- und Unter­neh­mens­recht
Gesell­schafts­recht / Mer­gers & Acqui­si­ti­ons
Juris­ti­sche Pro­jekt­pla­nung und ‑steue­rung
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)

Chris­toph Schmitz-Schun­ken

Fach­ge­bie­te:
Gesell­schafts­recht
M & A
Inter­na­tio­na­les Recht
Steu­er­recht
Steu­er­straf­recht
Wirt­schafts­straf­recht

Joa­chim Nel­lis­sen

Fach­ge­bie­te:
Ver­triebs- und Unter­neh­mens­recht
Ver­kehrs- und Trans­port­recht
Gewerb­li­cher Rechts­schutz
Kauf- und Han­dels­recht
Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)
EDV-Recht

Recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze

Beim Unter­neh­mens­kauf ste­hen Unter­neh­men vor ver­schie­de­nen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Eini­ge der wich­tigs­ten Punk­te sind:

Risi­ken

Beim Unter­neh­mens­kauf kön­nen sich Risi­ken für Käu­fer und Ver­käu­fer erge­ben, etwa im Hin­blick auf Haf­tungs­ri­si­ko, Wett­be­werbs­ver­bo­te und Steu­er­ri­si­ken.

NDA (Geheim­hal­tungs-ver­ein­ba­rung)

Bei­de Par­tei­en soll­ten beim Aus­tausch ver­trau­li­cher Infor­ma­tio­nen eine Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung abschlie­ßen.

Kauf­ver­trag

Der Ver­trag soll­te alle wich­ti­gen Aspek­te des Unter­neh­mens­kaufs abde­cken, ein­schließ­lich der Zusi­che­run­gen, Garan­tien und Ver­bind­lich­kei­ten.

Asset Deal und Share Deal

Die Wahl zwi­schen die­sen bei­den Trans­ak­ti­ons­for­men hängt von den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen der betei­lig­ten Par­tei­en ab.

Ent­wick­lung indi­vi­du­el­ler Lösun­gen

Da jeder Unter­neh­mens­kauf ein­zig­ar­tig ist, soll­ten indi­vi­du­el­le Lösungs­an­sät­ze ent­wi­ckelt wer­den, um sowohl den Käu­fer als auch den Ver­käu­fer best­mög­lich zu unter­stüt­zen. Eini­ge emp­foh­le­ne Schrit­te:

  • Pla­nung: Eine früh­zei­ti­ge, gründ­li­che Pla­nung ist ent­schei­dend. Wir emp­feh­len, bereits vor der Suche nach einem pas­sen­den Unter­neh­men ein kon­kre­tes Ziel für den Unter­neh­mens­kauf zu defi­nie­ren.

  • Risi­ko­prü­fung: Eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung aller Risi­ken, etwa durch Due Dili­gence, hilft, Über­ra­schun­gen nach dem Kauf zu ver­mei­den und eine soli­de Grund­la­ge für den Kauf­ver­trag zu schaf­fen.

  • Ein­be­zie­hung von Exper­ten: Wir unter­stüt­zen Sie gern in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts und bera­ten Sie zu Unter­neh­mens­käu­fen. Unse­re recht­li­che Exper­ti­se hilft Ihnen dabei, die bes­te Lösung für Ihren indi­vi­du­el­len Fall zu fin­den.

Jeder Unter­neh­mens­kauf kommt mit sei­nen eige­nen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­zen. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und enge Zusam­men­ar­beit mit erfah­re­nen Rechts­exper­ten sind ent­schei­dend, um die erfolg­rei­che Durch­füh­rung einer Trans­ak­ti­on sicher­zu­stel­len.

Der Bera­tungs­pro­zess bei dhk law

Im Bereich der Unter­neh­mens­käu­fe steht Ihnen unse­re Kanz­lei als erfah­re­ner und kom­pe­ten­ter Part­ner zur Sei­te. Unser Team aus Fach­an­wäl­ten beglei­tet Sie Schritt für Schritt durch den gesam­ten Pro­zess, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Inter­es­sen gewahrt blei­ben und der Kauf erfolg­reich abge­schlos­sen wird.

  • 1

    Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung: Um den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den Par­tei­en zu schüt­zen, schlie­ßen wir zunächst eine Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung ab.

  • 2

    Let­ter of Intent: Durch einen Let­ter of Intent (Absichts­er­klä­rung), legen wir gemein­sam mit unse­ren Kli­en­ten die Grund­la­gen für die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen fest.

  • 3

    Unter­neh­mens­be­wer­tung: Im nächs­ten Schritt über­neh­men wir die Unter­neh­mens­be­wer­tung, um den Unter­neh­mens­wert zu ermit­teln und die ange­mes­se­ne Trans­ak­ti­ons­struk­tur zu ent­wi­ckeln.

  • 4

    Check­lis­te: Wir erstel­len eine detail­lier­te Check­lis­te aller rele­van­ten Aspek­te, die im Pro­zess berück­sich­tigt wer­den müs­sen, wie z.B., recht­li­che, steu­er­li­che und finan­zi­el­le Fra­gen.

  • 5

    Kauf­ver­trag: Basie­rend auf der Check­lis­te ver­han­deln wir im Namen unse­rer Kli­en­ten den Kauf­ver­trag, um die best­mög­li­chen Bedin­gun­gen und Ergeb­nis­se zu erzie­len.

  • 6

    Ver­trags­ab­schluss: Nach­dem alle Punk­te in der Check­lis­te abge­ar­bei­tet wur­den, unter­stüt­zen wir unse­re Kli­en­ten bei der Ver­trags­un­ter­zeich­nung und sor­gen für einen erfolg­rei­chen Ver­trags­ab­schluss.

Kli­en­ten­ori­en­tier­te Trans­pa­renz

Unser Ziel ist es, unse­ren Kli­en­ten einen trans­pa­ren­ten und ver­ständ­li­chen Bera­tungs­pro­zess zu bie­ten. Wir legen gro­ßen Wert dar­auf, unse­ren Kli­en­ten die jewei­li­gen Schrit­te und Vor­ge­hens­wei­sen genau zu erklä­ren, um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf zu gewähr­leis­ten. Bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten ste­hen wir jeder­zeit zur Ver­fü­gung und suchen gemein­sam mit Ihnen nach der bes­ten Lösung.

Der Bera­tungs­pro­zess bei dhk law gibt Ihnen die Sicher­heit, pro­fes­sio­nel­le und kom­pe­ten­te Unter­stüt­zung bei Ihrem Unter­neh­mens­kauf zu erhal­ten. Mit unse­rer Fach­kennt­nis und unse­rem Enga­ge­ment sind wir bestrebt, Ihre Zie­le zu errei­chen und den best­mög­li­chen Erfolg für Ihr Unter­neh­men zu gene­rie­ren.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Beim Unter­neh­mens­kauf sind gemäß dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) ver­schie­de­ne recht­li­che Aspek­te zu beach­ten. Dazu zäh­len unter ande­rem die Sorg­falts­pflich­ten des Käu­fers und Ver­käu­fers, die Gestal­tung des Kauf­ver­trags und die damit ver­bun­de­nen Rech­te und Pflich­ten bei­der Ver­trags­par­tei­en. Es ist wich­tig, juris­ti­sche Aspek­te wie Haf­tung, Gewähr­leis­tung und Garan­tien sorg­fäl­tig zu prü­fen und ent­spre­chen­de Rege­lun­gen im Ver­trag zu ver­an­kern.

Für die Finan­zie­rung eines Unter­neh­mens­kaufs gibt es ver­schie­de­ne Optio­nen. Dazu zäh­len unter ande­rem Eigen­ka­pi­tal, Bank­dar­le­hen, Unter­stüt­zung durch Inves­to­ren oder staat­li­che För­der­pro­gram­me. Je nach indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen und Zie­len kann es rat­sam sein, ver­schie­de­ne Finan­zie­rungs­quel­len zu kom­bi­nie­ren. Wir emp­feh­len, sich früh­zei­tig über die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls exter­ne Exper­ten zur Bera­tung hin­zu­zu­zie­hen.

Ein Unter­neh­mens­kauf kann ver­schie­de­ne steu­er­li­che Kon­se­quen­zen mit sich brin­gen, sowohl für den Käu­fer als auch für den Ver­käu­fer. Dazu zäh­len unter ande­rem die Besteue­rung von Ver­äu­ße­rungs­ge­win­nen, steu­er­li­che Abschrei­bun­gen und mög­li­che Vor- und Nach­tei­le bei der Wahl der Unter­neh­mens­rechts­form. Es ist daher rat­sam, früh­zei­tig einen Steu­er­be­ra­ter hin­zu­zu­zie­hen, um die steu­er­li­chen Aspek­te des Unter­neh­mens­kaufs opti­mal zu gestal­ten.

Bei einem Asset Deal wer­den ein­zel­ne Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de eines Unter­neh­mens erwor­ben, wäh­rend bei einem Share Deal Antei­le an der Gesell­schaft selbst gekauft wer­den. Bei­de Trans­ak­ti­ons­for­men haben Vor- und Nach­tei­le.

Ein Vor­teil des Asset Deals liegt in der Fle­xi­bi­li­tät beim Erwerb bestimm­ter Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de. Zudem kön­nen Haf­tungs­ri­si­ken bes­ser kon­trol­liert wer­den. Nach­tei­le sind hin­ge­gen der erhöh­te Ver­wal­tungs­auf­wand und mög­li­che steu­er­li­che Nach­tei­le.

Ein Share Deal ist in der Regel ein­fa­cher und schnel­ler abzu­wi­ckeln. Zudem kön­nen steu­er­li­che Vor­tei­le ent­ste­hen. Aller­dings kann der Käu­fer auch für bestehen­de Ver­bind­lich­kei­ten und Risi­ken der Gesell­schaft haf­ten.

Die erfor­der­li­che Höhe des Eigen­ka­pi­tals für den Kauf eines Unter­neh­mens hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Dazu zäh­len unter ande­rem der Kauf­preis, die Finan­zie­rungs­struk­tur und die indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen der betei­lig­ten Par­tei­en. In der Regel wird ein gewis­ser Pro­zent­satz des Kauf­prei­ses als Eigen­ka­pi­tal ver­langt, um die Boni­tät des Käu­fers zu gewähr­leis­ten und das Risi­ko für Finan­zie­rungs­part­ner zu mini­mie­ren. Die­ser Pro­zent­satz kann je nach Bran­chen- und Markt­si­tua­ti­on vari­ie­ren.

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