Anwalt M&A Aachen

 

Anwalt für Mergers & Acquisitions in Aachen

M&A-Transaktionen erfordern präzise Strukturierung, klare Prozesse und vorausschauendes Risikomanagement. Ziel ist es, wirtschaftliche Chancen sicher und effizient zu realisieren – von der Vorbereitung über Verhandlung und Signing bis zum erfolgreichen Closing. Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, Start-Ups, Anteilshaber, Investoren, Beteiligungsgesellschaften, VC-Fonds, Banken und Managementteams, die Transaktionen rechtssicher und zügig umsetzen möchten.

Beispiele unserer Tätigkeiten

  • Beratung bei Kauf- und Verkauf von Unternehmen oder Teilen von Unternehmen (Carve Out)

  • Beratung des Unternehmenskaufes aus Krisensituationen

  • Beratung in Bezug auf mezzaninen Finanzierungen und Beteiligungen

  • Beratung von Fusionen und Joint-Ventures

  • Beratung von Management-Buy-Out/-Buy-In Strukturen sowie Ausgründungen aus Hochschule und Unternehmen

  • Beratung von Term-Sheet, MoU und LoI

  • Durchführung von Legal Due Diligence Prüfungen einschließlich management-orientierter Berichtslegung; auch als Red-Flag Prüfung

  • Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentation sowohl im Share Deal als auch im Asset Deal

  • Strukturierung von Bieter-/ Auktionsverfahren

Professionelle Rechtsberatung

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Leistungen unserer Anwälte im Überblick

Private Equity

Private-Equity-Transaktionen umfassen typischerweise Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen, Buyouts, Add-on-Erwerbe sowie Carve-outs aus Konzernen. Häufig sind komplexe Finanzierungen, Managementbeteiligungen und eine klare Risikoallokation (z. B. über Garantien und W&I-Versicherungen) entscheidend. Unsere Leistungen reichen von der Strukturierung des Deals über die rechtliche Due Diligence, die Erstellung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (SPA) und Gesellschaftervereinbarungen (SHA) bis zur Umsetzung von Management- und Incentive-Programmen sowie der Koordination von Fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben. Anwaltliche Unterstützung ist wichtig, um straffe Timelines zu halten, Haftungs- und Compliance-Risiken zu steuern und den Werttreiber der Transaktion gezielt abzusichern.

Venture Capital

Venture Capital begleitet Unternehmen von der frühen Phase bis zum Wachstum: Seed- und Series-Finanzierungen, Wandeldarlehen, Beteiligungsverträge und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (z. B. ESOP/VSOP) gehören dazu. Im Zentrum stehen ausgewogene Terms – etwa Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz und Governance-Regeln –, die Gründerinteressen und Investorenanforderungen tragfähig verbinden. Wir beraten bei Term Sheets, Investoren- und Beteiligungsverträgen, Cap-Table-Analysen, IP- und Datenschutzthemen sowie der Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungen. Zudem unterstützen wir bei regulatorischen Fragestellungen und der Vorbereitung von Exits. Anwaltliche Begleitung ist wesentlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, Finanzierungsspielräume zu sichern und die Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu legen.

Joint Venture

Joint Ventures verbinden die Stärken zweier oder mehrerer Partner – als vertragliche Kooperation oder gesellschaftsrechtliche Struktur. Typisch sind klare Beiträge (Kapital, Technologie, IP), präzise Governance (Stimmrechte, Vetos, Deadlock-Lösungen), Schutz von Know-how und wettbewerbsrechtliche Compliance. Wir entwickeln tragfähige JV-Strukturen, gestalten Gesellschafter- und Lizenzverträge, definieren Exit-Mechanismen (z. B. Put/Call, Shoot-out) und begleiten Fusionskontrolle sowie außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen. Ebenso wichtig sind praxistaugliche Regelungen für die operative Zusammenarbeit, von Liefer- und Entwicklungsverträgen bis zu Vertraulichkeit und Non-Compete. Rechtsberatung schafft hier Verlässlichkeit: Sie sorgt für klare Rechte und Pflichten, minimiert Konfliktpotenziale und macht das Joint Venture langfristig handlungsfähig.