Interne Ereignisse Willkommen im Team

Zum 01.01.2026 dürfen wir Frau Rechtsanwältin Sara Dischinger als neue Kollegin in unserer Kanzlei begrüßen. Mit ihrer fachlichen Ausrichtung bereichert sie unser Beratungsangebot insbesondere in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie Verwaltungsrecht.

Frau Rechtsanwältin Dischinger wird im Dezernat Hagelskamp tätig sein und steht unseren Mandantinnen und Mandanten künftig mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement zur Seite. Wir freuen uns sehr über den Zuwachs und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Beitrag veröffentlicht am
5. Januar 2026

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen