Wie bestimmt sich das fiktive Nettoeinkommen von Selbstständigen in der Insolvenz?

Selbstständig Tätige,

  • die sich in der Insolvenz befinden und deren Geschäftsbetrieb vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist;
  • oder sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase befinden;

unterliegen einer Obliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO, den Betrag an den Insolvenzverwalter und damit an die Gläubiger abzuführen, den sie als abhängig Beschäftigte erzielt hätten. Um

Beitrag veröffentlicht am
6. November 2020

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
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