VW-Abgas-Manipulation: Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

Wie der Presse zu entnehmen ist, soll es nunmehr möglich sein, dass Kunden online über eine Datenbank unter Verwendung der Fahrzeugidentifikationsnummer abfragen können, ob ihr Fahrzeug von Abgas-Manipulation betroffen ist1.

Betroffene VW-Fahrzeuge

Für VW-Fahrzeuge soll dies über eine Online-Prüfung möglich sein. Betroffen sein könnten Fahrzeuge aus den Baujahren zwischen 2008 und 2013 mit 1.6 und 2.0 TDI-Motoren:

  • VW Golf
  • VW Jetta
  • VW Beetle
  • VW Tiguan
  • VW Passat
  • VW Sharan

Zudem sollen – wie schon vermutet – wohl auch leichte Nutzfahrzeuge von Volkswagen betroffen sein:

  • VW Transporter
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Amarok

Betroffene Audi-Fahrzeuge

Für Audi-Fahrzeuge soll eine Abfrage ebenfalls über eine Online-Prüfung möglich sein. Bei Audi sollen Fahrzeuge mit 1.6 oder 2.0 Liter TDI-Dieselmotoren betroffen sein (Bezeichnung EA 189 und Abgasnorm EU5), mithin Modelle der Reihen:

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • Q3
  • Q5

Wünschen Sie jetzt oder später eine weitergehende Prüfung möglicher Ansprüche oder möchten Sie über die weiteren Entwicklungen „auf dem Laufenden“ gehalten werden? Haben Sie ein Fahrzeug erworben und befürchten Sie, dass Ansprüche verjähren könnten, weshalb die Prüfung und gegebenenfalls Vornahme verjährungshemmender Maßnahmen gewünscht wird?

Schreiben Sie uns eine E‑Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne übernehmen wir für Sie in diesem Fall auch die rechtliche Vertretung.

1 Artikel bei www.focus.de, Titel: „VW-Abgas-SkandalDiese Volkswagen-Modelle sind betroffenen“, abgerufen am 02.10.2015, veröffentlicht am 02.10.2015 unter der Internetadresse http://www.focus.de/auto/news/vw-skandal-das-sind-die-betroffenen-modelle_id_4987673.htm

Beitrag veröffentlicht am
3. Oktober 2015

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
20.08.2026

Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen