Vorsicht Abmahnung droht! Button-Lösung für Online-Shops am 1. August in Kraft getreten

Am 1. August 2012 sind die neuen Regelungen zum Verbraucherschutz beim Online-Einkauf in Kraft getreten. Mit einer eindeutigen Schaltfläche sollen Verbraucher künftig vor Online-Betrügern geschützt werden. Der Bestell-Button muss bei allen Online-Shops nun mit Passagen wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ beschriftet werden. Nicht mehr zulässig hingegen sind Begriffe wie „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben”.

Verträge, die noch nicht mit einem ausreichend beschrifteten Button abgeschlossen wurden, sind ab sofort nicht mehr wirksam. Außerdem droht jedem Online-Händler, der den Bestell-Button noch nicht gesetzeskonform ausgestaltet hat, eine Abmahnung.

Wenn Sie Ihre AGB´s noch nicht angepasst haben, sollten Sie jetzt handeln.Wir unterstützen Sie gerne und informieren Sie auch über andere Gestaltungsmöglichkeiten bei AGB´s.Sprechen Sie uns einfach an.

Beitrag veröffentlicht am
16. August 2012

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