Steuerberater bei Insolvenz des Mandanten

Der Steuerberater bei Insolvenz seiner Mandantschaft: Diese Thematik ist Gegenstand folgender zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.

1. Drittschutz für Gesellschafter und Geschäftsführer aus Steuerberatervertrag mit einer GmbH

Gem. Urteil des BGH vom 14.06.2012 können der Gesellschafter und der Geschäftsführer in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat.

Die Überprüfung der Insolvenzreife des Unternehmens bedarf eines gesonderten Auftrages und ist nicht Bestandteil des Steuerberatungsvertrages. An dieser Stelle aufgepasst: Dieser Prüfvertrag kann auch stillschweigend zustande kommen. Es reicht aus, wenn der Mandant die Frage stellt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss und sich der Steuerberater hierzu äußert. Auf diesen Vertrag findet Werkvertragsrecht Anwendung. Damit schuldet der Steuerberater den vertraglich vereinbarten Erfolg, nämlich eine richtige Auskunft über die Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung.

2. Insolvenzanfechtung von Honorarzahlungen an Steuerberater

Diese Thematik war Gegenstand eines Urteiles des BGH vom 15.11.2012. Einer der Schwerpunkte lag in der Bewertung, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberater als nahestehende Person im Sinne von § 138 II Nr. 2 InsO zu bewerten ist – mit der entsprechenden Rechtsfolge der Anwendung von Vermutungsregelungen über die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auf Steuerberaterseite.

Hierzu führt der BGH aus, dass das Buchhaltungsmandat eines Steuerberaters mit einem Unternehmen nur dann die Hürde zur Qualifizierung des Steuerberaters als nahestehende Person „übersteigt“, wenn der Steuerberater hieraus einen typischen Wissensvorsprung über die wirtschaftliche Lage erhält, den sonst nur damit befasste leitende Angestellte des Unternehmens haben.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich ein Steuerberater gegen die damit verbundene Vermutung dadurch zur Wehr setzen, dass er darlegt und beweist, der Informationsfluss sei tatsächlich versiegt oder auf längere Zeit unterbrochen worden.

Im Ergebnis festzuhalten bleibt, dass das Verhältnis von Steuerberater zur insolventen Mandantschaft auch weiterhin ein regelmäßiges Thema der BGH Rechtsprechung im Insolvenzrecht ist. Für Steuerberater ist auf der Grundlage des erstgenannten Urteils bei jeder Frage über die Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung durch den Mandanten Vorsicht geboten.

Beitrag veröffentlicht am
19. Dezember 2012

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
Alle Beiträge von Carsten Lange

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

Beitrag lesen
Recht der unerlaubten Handlungen
26.06.2026

Neue Spielregeln für „grüne" Werbung: Die EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

Seit dem 19. Februar 2026 steht fest: Der deutsche Gesetzgeber hat das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch ein Drittes Änderungsgesetz grundlegend erweitert. Hintergrund ist die europäische Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, die unter dem Kürzel „EmpCo" bekannt geworden ist. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen und dem weit verbreiteten Phänomen des Greenwashings einen Riegel vorzuschieben. Was bedeutet das konkret? Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen mit ökologischen Vorzügen bewerben, müssen sich ab dem 27. September 2026 an deutlich verschärfte Anforderungen halten. Übergangsfristen oder Abverkaufsregelungen sieht das Gesetz nicht vor: wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert ab dem ersten Tag Abmahnungen und behördliche Maßnahmen.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

Beitrag lesen