Selbsthilfegruppe für Menschen in finanzieller Not

„Ich freue mich sehr, dass es gemeinsam mit Carmen Rosendahl-Küpper vom SkF Eschweiler e.V. und in Kooperation mit den Anonymen Insolvenzlern ab August eine Selbsthilfegruppe für Menschen gibt, die sich kurz vor oder in der Insolvenz befinden. Ich möchte damit Menschen helfen, einen Weg aus dieser Situation heraus zu finden. Um dies zu erreichen, ist es notwendig zu erfahren, in dieser Situation nicht alleine zu sein und wieder an die eigenen Kräfte und Stärken zu glauben“, so Rechtsanwalt Carsten Lange von der Kanzlei Daniel, Hagelskamp & Kollegen.

Neben den Anonymen Insolvenzlern gibt es damit eine weitere Selbsthilfegruppe, die Menschen in finanzieller Not unterstützt und mit Team U kooperiert. In diesen Selbsthilfegruppen findet unter professioneller Leitung ein intensiver Erfahrungsaustausch statt. Im Unterschied zu den Anonymen Insolvenzlern sind die Gruppenleiter selbst keine Betroffenen, verfügen aber über eine hervorragende Ausbildung und können professionell helfen.

Wir laden auch hier Unternehmer und Verbraucher ein, die von Insolvenz bedroht sind bzw. unterstützen sie beim Neustart aus der Insolvenz. Wichtig ist uns der geschützte Raum, denn nur hier können sich die betroffenen Menschen öffnen und vertrauensvoll mit Gleichgesinnten über ihre emotionale Situation reden und auch mit persönlichen Themen austauschen. Die Teilnehmer stellen fest, dass es jeden treffen kann und sie nicht allein mit ihrer Situation sind. Die Krise jedes einzelnen wird benannt, aber von den Teilnehmern und der Leitung nicht bewertet. Dieser offene Umgang mit den Problemen ermöglicht den Teilnehmern eine höhere Klarheit, verbunden mit neuen Perspektiven. Für viele Teilnehmer bedeutet dieses Angebot den ersten Schritt, neue Perspektiven zu schaffen und sich weiterführende Hilfe zu holen.

Beitrag veröffentlicht am
11. Juni 2016

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
Alle Beiträge von Carsten Lange

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
20.08.2026

Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen