Anwalt Restrukturierung Aachen
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht ein präventiver Rahmen bereit, der Sanierungen außerhalb der Insolvenz ermöglicht. Die Sanierungsmoderation und der Restrukturierungsplan eröffnen die Option, einzelne Gläubigergruppen gezielt einzubeziehen, Forderungen und Sicherheiten neu zu ordnen und – bei Bedarf – gerichtliche Stabilisierungsmaßnahmen zu beantragen. Das Verfahren ist auf eine geordnete Einigung ausgerichtet, schafft planbare Zeitfenster und reduziert Insolvenzfolgen, wenn frühzeitig gehandelt wird. Unsere Beratung umfasst die Machbarkeitsprüfung, die Vorbereitung tragfähiger Planinhalte, die Moderation mit Stakeholdern sowie die gerichtliche Begleitung von Stabilisierungsinstrumenten. Gerade hier ist rechtliche Steuerung entscheidend, um die Anforderungen des StaRUG belastbar zu erfüllen und die Restrukturierung nachhaltig umzusetzen.
Unsere Leistungen im Insolvenzrecht
Professionelle Rechtsberatung
Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Aachen
Krise als Chance wahrnehmen
Begreifen Sie die Krise daher als Chance, bestehende Probleme zu lösen. Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen
- durch betriebswirtschaftliche Analysen
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Internes und externes Vertrauen als Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für eine Sanierung ist dabei, dass das Unternehmen weiterhin über internes Vertrauen (gegenüber Mitarbeitern) und externes Vertrauen (gegenüber Gläubigern) verfügt. Anderenfalls ist die Bereitschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles mit Ihren Verhandlungspartnern nicht möglich. Transparenz ist daher eine der Grundvoraussetzungen im Rahmen einer Sanierung, die es zu erfüllen gilt und die wir daher als Leitmotiv unseres Handels sehen.
Änderung des Insolvenzrechtes
Ist eine Insolvenz unvermeidbar, bietet die seit März 2012 erfolgte Änderung des Insolvenzrechtes (in Form des ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) positive Aspekte für die zu sanierenden Unternehmen durch
- die Vereinfachung des Zuganges zur Möglichkeit der Eigenverwaltung
- sowie den Ausbau und die Straffung eines Insolvenzplanverfahrens.
Gerne sind wir auch bereit, Sie im Zuge des Insolvenzantrages mit dem Ziel zu beraten, die Vorteile von gesetzlichen Änderungen zu Ihren Gunsten mit umzusetzen.