Anwalt Insolvenz & Sanierung von Unternehmen

 

Ihr Anwalt für Insolvenz & Sanierung von Unternehmen in Aachen

Unternehmen profitieren heute von ausgereiften Instrumenten zur Sanierung: Neben dem Regelinsolvenzverfahren stehen Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren zur Verfügung. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters handlungsfähig; dies kann die Fortführung sichern und Sanierungsabläufe beschleunigen. Das Schutzschirmverfahren setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit voraus und dient der planvollen Vorbereitung eines Insolvenzplans binnen maximal drei Monaten. Aufgrund strenger Leitlinien, Antragsvoraussetzungen und möglicher Antragspflichten (z. B. § 15a InsO) ist frühzeitige anwaltliche Beratung essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Sanierungschancen zu nutzen. Wir strukturieren den Prozess, bereiten Anträge vor, begleiten die Kommunikation mit Gericht und Gläubigern und entwerfen tragfähige Pläne.

Professionelle Rechtsberatung

Sie mögen es gerne persönlich und direkt? Umso besser. Hier können Sie sofort Verbindung mit uns aufnehmen. Das ganze Team freut sich darauf.

Jetzt kontaktieren

Krise als Chance wahrnehmen

Begreifen Sie die Krise daher als Chance, bestehende Probleme zu lösen. Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen

  • durch betriebswirtschaftliche Analysen
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.

Internes und externes Vertrauen als Grundvoraussetzung

Grundvoraussetzung für eine Sanierung ist dabei, dass das Unternehmen weiterhin über internes Vertrauen (gegenüber Mitarbeitern) und externes Vertrauen (gegenüber Gläubigern) verfügt. Anderenfalls ist die Bereitschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles mit Ihren Verhandlungspartnern nicht möglich. Transparenz ist daher eine der Grundvoraussetzungen im Rahmen einer Sanierung, die es zu erfüllen gilt und die wir daher als Leitmotiv unseres Handels sehen.

Änderung des Insolvenzrechtes

Ist eine Insolvenz unvermeidbar, bietet die seit März 2012 erfolgte Änderung des Insolvenzrechtes (in Form des ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) positive Aspekte für die zu sanierenden Unternehmen durch

  • die Vereinfachung des Zuganges zur Möglichkeit der Eigenverwaltung
  • sowie den Ausbau und die Straffung eines Insolvenzplanverfahrens.

Gerne sind wir auch bereit, Sie im Zuge des Insolvenzantrages mit dem Ziel zu beraten, die Vorteile von gesetzlichen Änderungen zu Ihren Gunsten mit umzusetzen.