Praktikum bei Daniel, Hagelskamp & Kollegen

Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital und der Nachwuchs will gefördert werden. Deshalb geben wir jungen Menschen regelmäßig die Chance, die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen des Anwaltsberufs in unserer Kanzlei kennenzulernen.

Dass es dabei nicht nur auf das Aktenstudium und „trockene“ Schreibtischarbeit ankommt, hat Praktikantin Nora Weber in den vier Wochen ihrer Hospitation an der Seite von Rechtsanwalt Thomas Hagelskamp erfahren. Hier ist ihr Bericht:

Nachdem ich mein Abitur beendet hatte, war ich erst einmal ratlos, was ich mit meiner Zukunft anfangen wollte. Unter den Berufen, die mein Interesse erweckten, fand sich auch der der Rechtsanwältin wieder. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob ich mit einem Jurastudium denn auch wirklich die richtige Wahl traf, beschloss ich ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei zu machen. Bei meinen Recherchen über die größeren Kanzleien in Aachen stieß ich auf DH&K, wo ich mich letztendlich für ein einmonatiges Praktikum bewarb.

An meinem ersten Tag war ich nervös und auch gespannt darauf, was mich erwarten würde und welche Anforderungen man an mich stellen würde, da ich natürlich noch keinerlei Vorkenntnisse hatte. Meine Nervosität legte sich jedoch relativ schnell, nachdem ich den ersten Mitarbeitern sowie meinem Praktikumsbetreuer, Herrn Hagelskamp, begegnet war. Herr Hagelskamp nahm sich von Anfang an die Zeit, trotz mit Sicherheit genügend anderer Aufgaben alle meine Fragen zu beantworten und mir auch sonst alles zu erklären, wonach ich nicht gefragt hatte. Da sein Rechtsgebiet das Baurecht ist, war also von Beginn an klar, dass ich für den kommenden Monat viel mit undichten Kellern, falsch gesetzten Mauern, bröckelnden Fassaden und wie sich spätestens nach der 3. Akte herausstellte, auch sehr viel Geld zu tun haben würde. Auch wenn das Baurecht nicht meinem persönlichen „Wunsch-Rechtsgebiet“ entspricht, störte mich das jedoch nicht weiter, da sich mir so die Chance bot, an mehreren Ortsterminen teilzunehmen und sogar das Dach eines Unternehmens zu besteigen. Zusätzlich besuchte ich jedoch auch mit anderen Anwälten der Kanzlei Gerichtsverhandlungen des Arbeits‑, Straf- und Medizinrechts. Und auch hier durfte ich im Voraus an Gesprächen mit Mandanten teilnehmen, wodurch ich jedes Mal neue Einblicke in die verschiedenen Perspektiven, die ein Jurastudium bietet, bekam.

Abgesehen davon ging es bei dem Praktikum aber ja weniger um den Inhalt der Fälle als darum, den Beruf der Anwältin und den damit verbundenen Arbeitsalltag kennenzulernen, was mir bei DH&K dadurch ermöglicht wurde, dass ich an den verschiedenen, bereits erwähnten Ortsterminen, Besprechungen mit Mandanten und auch Gerichtsverhandlungen teilnehmen konnte.

Für diejenigen, die ebenfalls mit dem Gedanken spielen, Jura zu studieren, kann ich solch ein Praktikum nur empfehlen, da der Beruf des Anwalts sich in der Realität doch von dem unterscheidet, was man vermutet. Ich weiß nicht, ob ich einfach nur einen glücklichen Monat erwischt habe, aber beispielsweise ist der Anwaltsberuf in meinen Augen mit weit weniger Sesselhockerei und Büroarbeit verbunden, als man vielleicht denken mag.

Nora Weber

Beitrag veröffentlicht am
19. September 2014

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
20.08.2026

Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen