Rechtsaktuelles

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Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Expertise

Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Österreichischen Recht

Österreich und Deutschland sind Nachbarn und kulturell eng verwandt. Manchmal […]

10.10.2017
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Scheitern: Wie können wir damit umgehen?

Das Thema „Scheitern“ hat sich zu einem medialen Dauerthema – mit weiteren Aufstiegschancen – entwickelt. Wenn man bei google nach „Literatur zum Scheitern“ sucht, erhält man hierzu über 10 Seiten Buchtitel vorgeschlagen.. Deutschlandweit gibt es die sog. fuck up nights, in denen zumeist Jungunternehmer über ihre Erfahrungen, das selbstgesteckte unternehmerische Ziel nicht erreicht zu haben, berichten. Im Fernsehen findet man zu diesem Thema Reportagen und selbst vor musealen Darstellungen macht dieses Thema nicht halt: in Südschweden gibt es seit diesem Sommer ein „Museum of Failure“ .

Carsten Lange

26.09.2017
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Medizinrecht

Einmal Facharzt für Chirurgie, immer Facharzt für Chirurgie

Mit Urteil vom 28.09.2016 (Aktenzeichen B 6 KA 40/15 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass die Stelle eines Facharztes für Chirurgie des in diesem Verfahren klagenden MVZ nicht mit einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt werden kann, ohne eine Beschränkung auf unfallchirurgische Tätigkeiten anzuordnen. Ob aus dem Urteil auch der Umkehrschluss entnommen werden kann, dass eine Nachbesetzung eines Facharztes für Chirurgie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bei Beschränkung auf unfallchirurgische Tätigkeiten möglich ist, ist fraglich.

Thomas Oedekoven

22.09.2017
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Mietervorkaufsrecht auch bei Realteilung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2016 zu […]

Alexander Hess

19.09.2017
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Insolvenzrecht

Zugewinnausgleich und Insolvenz - Was passiert?

Scheidung und Insolvenz sind zwei Themen, von denen man niemandem wünscht, dass sie in einem zeitlichen Zusammenhang auftreten. Wenn es dann trotzdem passiert, stellt sich die Frage, wem der Ausgleich auf Zugewinn zusteht: Dem geschiedenen Insolvenzschuldner oder seinem Insolvenzverwalter?

Carsten Lange

12.09.2017
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