Die „Rettung“ der Immobilie aus der Insolvenz: Auch sie birgt ein Risiko
Dieses Risiko tritt deutlich zu tage in einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.03.2017 (ZIP 2018, 36 f.). Der dort vom Oberlandesgericht zu entscheidende Sachverhalt findet sich in vielen Insolvenzverfahren bzw. in dem Zeitraum vor einem Insolvenzantrag wieder: Der spätere Insolvenzschuldner war Eigentümer einer Eigentumswohnung. Die Immobilie war belastet mit einer Grundschuld zur Absicherung einer Finanzierung der dortigen Sparkasse aus der Geschäftsverbindung mit dem Insolvenzschuldner.
