Neues Informationsangebot zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

ie Frist zur Umsetzung der neuen europäischen Bestimmungen zum Datenschutz endet am 26. Mai. Wer bis zu diesem Zeitpunkt Datenverarbeitungsprozesse nicht vorzeigbar dokumentiert, angemessene Schutzmaßnahmen getroffen und auch einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, riskiert Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und vor allem erhebliche Bußgelder.

Wir bringen Sie fristgerecht über die Ziellinie – versprochen!

  • Wer ist betroffen?
  • Was ist zu tun?
  • Wie helfen wir Ihnen?
  • Und die Kosten?

Die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen in time betrachten wir als Projekt. Entsprechend gehen wir vom Zieldatum 26.05.2018 aus und stimmen mit Ihnen die erforderlichen Schritte und den genauen Zeitplan in einem Projektplan ab. Teils sind wir nur beratend, teils auch sehr umfangreich und eigenständig tätig – je nachdem, wie Ihr datenschutzrechtlicher status quo, Ihr eigener Kenntnisstand und Ihre Anforderungen sind. Wenn Sie möchten übernehmen wir die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten auch dauerhaft über den Projektabschluss hinaus.

Auf der Seite www.dhk-dsgvo.de finden Sie ab sofort alle Informationen und Leistungen rund um das Thema DSGVO.

Beitrag veröffentlicht am
26. März 2018

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