Ende der strafbefreienden Selbstanzeige – Internationaler Datenaustausch startet am 30.09.2017

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 06.04.2017 bekannt gegeben, dass mit weltweit 53 Staaten zum 30.09.2017 der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt. Die Schweiz oder die USA sind davon noch nicht betroffen.

In der Anlage finden Sie das BMF-Schreiben im Original mit der Liste der Staaten, die ab dem 30.09.2017 an dem automatischen Informationsaustausch mit der Bundesrepublik teilnehmen. Die Schweiz wird sich im Übrigen ab 2018 diesem System anschließen. Die schweizerische Bundesversammlung hatte dies bereits 2015 beschlossen.

Steuerpflichtigen, die bis dahin gegenüber dem Fiskus hinsichtlich ihrer internationalen Kapitaleinkünfte und Vermögen mittels steuerlicher Selbstanzeige noch nicht reinen Tisch gemacht haben, läuft nunmehr die Zeit davon.

Mit der seit dem Beschluss des 1. Senates des BGH vom 20.05.2010 wohl heranzuziehenden strengeren Auslegung zur Thematik „rechnen müssen des Täters mit der Tatentdeckung“ (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO) wird es für Selbstanzeigen, die nachzumeldenden (Kapital-) Einkünfte aus jenen teilnehmenden Staaten beinhalten, schwieriger, die Straffreiheit des Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wenn diese Selbstanzeigen nach dem 30.09.2017 das Finanzamt erreichen. Die Straf- und Bußgeldsachenstellen vertreten jedenfalls nicht selten die Ansicht, dass alleine die Medienberichterstattung ausreicht, die bloße Wahrscheinlichkeit der Tatentdeckung in Folge des Informationsaustauschs als Möglichkeit der Kenntniserlangung in der täterschaftlichen Wahrnehmung zu begründen. Das subjektive Element des „kennen müssen“ wird dadurch nach meiner Auffassung in einen dem Recht nicht zugänglichen Randbereich der Anwendbarkeit geschoben. Die Behörden machen es sich diesbezüglich leider einfach und spielen mit der Angst der Steuerpflichtigen.

Wer jedenfalls bis jetzt noch nicht gehandelt hat, sollte dies jedenfalls aus deutscher Sicht bis zum 30.09.2017 tun!

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Verkehrsrecht
19.05.2026

Fiktive Abrechnung: Ein späterer Zweitschaden mindert Ihren Schadensersatz nicht

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Fahrzeug wird beschädigt, etwa durch einen Parkplatzrempler. Sie lassen ein Gutachten erstellen und entscheiden sich, den Schaden „fiktiv" abzurechnen, also nicht reparieren zu lassen, sondern sich den rechnerischen Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Bevor Sie irgendetwas weiter veranlassen, wird Ihr ohnehin schon beschädigtes Auto in einen weiteren Unfall verwickelt. Darf der Erstschädiger oder dessen Versicherung nun behaupten, Ihr Anspruch aus dem ersten Schaden sei geringer geworden, weil Sie ja für den zweiten Schaden ebenfalls Geld erhalten haben? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese praxisrelevante Frage in seinem Urteil vom 31.03.2026 (VI ZR 100/25) klar beantwortet und zwar zugunsten der Geschädigten.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung. Die zukünftig tätige Unternehmung, auf die der Geschäftsbetrieb übertragen werden soll, möchte so schnell wie möglich tätig sein können und dies nach Möglichkeit mit den Mitarbeitern, die sie dafür für erforderlich hält. Das müssen und werden im Zweifel nicht alle Mitarbeiter sein.

Beitrag lesen
Vertragsrecht, Handelsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen