Eigenverwaltung bei Insolvenzen kleinerer Unternehmen: Warum ist die Anzahl gering?

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung finden sich in größerer Zahl bei größeren Insolvenzverfahren. Ein derzeit aktuelles Beispiel hierfür ist der Insolvenzantrag über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Ein Blick in die Statistik bestätigt diese Aussage: Im Jahr 2014 stellten 24 Unternehmen, die mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschafteten, einen Insolvenzantrag. Davon wurden 10 Verfahren als Eigenverwaltungsverfahren (mit und ohne Schutzschirm) eingeleitet. Dies ist eine Quote von 42 %. 8 Verfahren davon wurden in Eigenverwaltung eröffnet und damit 1/3.[1]

Eine andere Aussage enthält diese Statistik, wenn man sich die Gesamtanzahl von 29.000 Insolvenzverfahren von Kapital-und Personengesellschaften im Zeitraum 01.03.2012 bis 28.02.2015 betrachtet: In dieser Zeit waren es nur 732 Verfahren, die als Eigenverwaltung (mit und ohne Schutzschirm) eingeleitet wurden und damit eine Quote von nicht einmal 2,5 %.[2]

Beitrag veröffentlicht am
18. August 2017

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
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